Am 22. September 2024 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-Initiative)». Für eine Annahme der Initiative sind Volks- und Ständemehr nötig.
Das Ziel der Vorlage
Die Biodiversitäts-Initiative soll den Schutz der Lebensgrundlagen in der Schweiz in der Verfassung verankern. Den Initiantinnen und Initianten gehen die bisherigen Massnahmen zum Schutz der Biodiversität zu wenig weit. Viele Lebensräume gingen durch zu intensive Nutzung, Verbauung und Zerschneidung verloren. Mit der Initiative wollen sie die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen.
Abstimmungstext
Das ist neu
Bei einem Ja zur Biodiversitäts-Initiative sollen mehr Geld und Flächen für den Schutz von Pflanzen und Tieren bereitgestellt werden. Konkrete Beträge oder Flächen gibt der Initiativtext nicht vor.
Die Initiative enthält auch eine Regelung für Gebiete, die in keinem Inventar erfasst sind: Natur, vielfältige Landschaften und schöne Ortsbilder sollen auch ausserhalb von Schutzgebieten geschont werden.
Der Bund müsste Schutzobjekte von nationaler Bestimmung bezeichnen; die Kantone jene von kantonaler Bedeutung. Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte müssten überwiegende Interessen von landesweiter respektive kantonaler Bedeutung vorliegen. Kantone und Gemeinden sollen zum Beispiel bei der Bewilligung von Bauten stärker Rücksicht nehmen auf den Schutz des Landschafts- und des Ortsbildes.
Drei Argumente dafür
- Eine vielfältige Natur sorgt für sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung und gesunde Nahrung. Zudem hilft eine intakte Natur gegen den Klimawandel: Moore und Wälder speichern CO₂. Bäume und Gewässer sorgen für Abkühlung.
- Die Initiative steht den Anliegen der Landwirtschaft, des Tourismus und der Energieversorgung nicht entgegen: Schützen und Nutzen gehen Hand in Hand.
- Vielfältige Landschaften, eine reiche Natur und charakteristische Ortsbilder prägen das Bild der Schweiz. Sie erhöhen unser Wohlbefinden, fördern unsere Gesundheit und sind touristische Attraktionen.
Drei Argumente dagegen
- Die Initiative ist unausgewogen und zu starr. Sie bringt Vorschriften, welche die wirtschaftliche Entwicklung und die Siedlungsentwicklung hemmen.
- Der zusätzlich verlangte Schutz schränkt die Landwirtschaft und den Ausbau der erneuerbaren Energien ein und gefährdet Infrastrukturen wie Bahnstrecken, Strassen und Stromleitungen.
- Bund und Kantone schützen Natur, Ortsbilder und Landschaften seit Langem und wirksam.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Der Nationalrat hat sie mit 101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat sprach sich mit 32 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltungen) gegen die Initiative aus. Die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Initiative scheiterte im Parlament am Widerstand der kleinen Kammer.