Ab dem Jahr 2024 gelten für Bäuerinnen und Bauern neue Regeln zur Förderung der Biodiversität: 3.5 Prozent von Ackerflächen müssen sogenannte Biodiversitätsförderflächen sein.
Weil die Änderungen für viele Betriebe Neuland sind, gibt es in Egnach im Kanton Thurgau ein öffentliches Versuchsfeld.
Das Feld angelegt hat Pius Fleischmann, selbst Bauer und Berater für Pflanzenbau für eine Saatgutfirma. «Wir zeigen hier Bäuerinnen und Bauern auf, was sie ab nächstem Jahr umsetzen müssen.»
Pius Fleischmann macht regelmässig Führungen für interessierte Personen auf dem öffentlichen Feld und gibt Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten für biodiverse Ackerflächen.
Buntbrache, Nützlingsstreifen und Hasengasse
Die Biodiversität kann über eine Buntbrache gefördert werden – ein Streifen Ackerland, auf dem einheimische Wildkräuter angepflanzt werden. Möglich ist auch ein sogenannter Nützlingsstreifen, auf welchem einheimische Wildblumen und andere -pflanzen wachsen. Da auf diesen Abschnitten aber keine Nutzpflanzen angebaut werden dürfen, können Bauernbetriebe nichts darauf ernten und damit keinen Ertrag erzielen.
Anders sieht es bei den Getreideanbauflächen aus. «Unser Versuchsfeld ist auf die produktivste Art ausgelegt», sagt Pius Fleischmann. Auf dem Feld hat er Weizen, Gerste und Dinkel angepflanzt. Getreide, das er später ernten kann.
Die Getreidereihen stehen aber weiter auseinander als üblich. «Das sind Hasengassen. Der Platz zwischen den Getreidereihen gibt Feldhasen und Feldlerchen Platz.»
Auf dem Versuchsfeld in Egnach wird auch getestet, welche Getreideart sich zum Schutz von Feldlerchen und Feldhasen besonders eignet.
Mehr Arbeit, weniger Einnahmen
Durch die neuen Regeln des Bundes zur Förderung der Biodiversität müssen die Bauernbetriebe mit zehn bis 20 Prozent weniger Ertrag rechnen, schätzen Fachleute. Vom Bund gibt es darum Direktzahlungen. Für eine Hasengasse im Getreidefeld beispielsweise zahlt der Bund jährlich 300 Franken pro Hektare.
Im Kanton Thurgau haben sich bereits einige Bäuerinnen und Bauern kritisch geäussert, dass diese Direktzahlungen die tieferen Erträge nicht ausgleichen würden. Das bestätigt Sebastian Menzel vom kantonalen Landwirtschaftsamt.
Er und sein Team werden ab dem nächsten Jahr Kontrollen durchführen. Wer die neuen Regeln des Bundes nicht einhält, muss mit einer Kürzung der Direktzahlungen rechnen.