Was will die BVG-Revision? Mit der BVG-Revision soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Denn die Pensionskassen müssen derzeit wegen der Überalterung der Gesellschaft mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden, als von Arbeitgebern und Angestellten angespart wird. Es wird also Geld von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration umverteilt. Der Bundesrat will deshalb eine Reform – den Umwandlungssatz senken und dafür Ausgleichsmassnahmen schaffen. Mit dem Umwandlungssatz wird die jährliche Rente aus dem BVG berechnet. Ein tieferer Umwandlungssatz bedeutet weniger Rente.
Umwandlungssatz und Kompensation – worauf hat man sich jetzt geeinigt? Der Umwandlungssatz soll künftig 6 Prozent betragen. Pro 100'000 Franken Sparguthaben wird also jährlich 6000 Franken an Rente ausbezahlt, statt wie bisher 6800 Franken. Gestritten hat man auch lange über die Kompensation der Übergangsjahrgänge. Die beiden Räte haben sich nun darauf geeinigt, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten sollen – es profitieren davon rund die Hälfte der Versicherten: Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben.
Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es stufenweise weniger Zuschlag geben, je höher das Guthaben, desto weniger Zuschläge gibt es. Wer mehr Guthaben hat – und das sind rund die Hälfte aller Versicherten – erhält keine Kompensation. Das ist deutlich weniger Kompensation, als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
Und wie sieht es mit der Eintrittsschwelle und dem Koordinationsabzug aus? Die Eintrittsschwelle definiert, ab welchem Jahreseinkommen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Sie beträgt aktuell 22'050 Franken. Jetzt hat man sich auf 19'845 geeinigt, damit auch mehr Menschen mit Teilzeitjobs eine Pensionskasse haben.
Auch in der Frage, auf welchen Teil des Lohnes künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, haben sich die Räte endlich geeinigt. Bis anhin wurde vom AHV-Lohn der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen, etwas mehr als 25'000 Franken. Aus dem verbleibenden Betrag wurde der BVG-Beitrag berechnet. Auch durch diese Regelung sind Geringverdienende und Teilzeitarbeitende – dies sind vor allem Frauen – im Nachteil. Neu sollen immer 80 Prozent des Lohns versichert sein – und es soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten.
Ist die Reform jetzt in trockenen Tüchern? Nein. Die Vorlage hat die Schlussabstimmung im Parlament überstanden. Sowohl die Gewerkschaften als auch die SP haben angekündigt, das Referendum gegen die BVG-Reform zu ergreifen. Sie stören sich vor allem an den tieferen Renten bei höheren Beiträgen. Auch sei die Situation für Teilzeitarbeitende und Frauen nicht genügend verbessert worden.
Laut dem Gewerkschaftsbund ist eine Senkung des Umwandlungssatzes wegen der Zinswende nicht mehr nötig. Aber auch im bürgerlichen Lager gibt es Unzufriedene. Einigen Gewerbetreibenden passen die mit der Reform verbundenen höheren Lohnkosten nicht. Der Urnengang findet voraussichtlich 2024 statt.