- Nach Auszählung der brieflich Stimmenden sagen 56 Prozent Nein zum kantonalen Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
- Vorgesehen war, dass Niedergelassene das aktive Wahlrecht erhalten, sich also nicht in ein Amt hätten wählen lassen dürfen.
- Bei vergangenen Abstimmungen ging es sowohl um das aktive als auch das passive Wahlrecht.
Einwohnerinnen- und Einwohnerstimmrecht – so nannten die Befürworterinnen und Befürworter des sogenannten Ausländerstimmrechts ihr Anliegen. Dies, nachdem das Ausländerstimmrecht zuvor zweimal an der Urne abgelehnt worden war.
Dennoch wurde das Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene auch dieses Mal abgelehnt. Allerdings weniger deutlich als vor 14 Jahren, als ebenfalls darüber abgestimmt worden war.
Auslöser des erneuten Urnengangs war ein Vorstoss von SP-Grossrätin Edibe Gölgeli. Sie findet: «Diese Menschen leben mit uns, sie arbeiten mit uns und sie verbringen ihre Freizeit mit uns.» Die Zeit sei reif, ihnen das Stimm- und Wahlrecht zu geben, so Gölgeli. Betroffen seien 32'000 Personen, die im Kanton leben, aber nicht abstimmen dürfen.
Dürften sie nicht mitbestimmen, sei das ein «Demokratie-Defizit», hiess es immer wieder. Dies auch, weil in Basel-Stadt bis in einigen Jahren nur noch eine Minderheit stimmberechtigt sei, bald also eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmen könnte.
«Stolzes Resultat» trotz Niederlage
Nun redet Gölgeli von einem «stolzen Resultat», obwohl das Ausländerstimmrecht erneut abgelehnt wird. «Als wir vor 14 Jahren darüber abgestimmt haben, wurde es noch mit 80 Prozent abgelehnt, dieses Mal nur mit 56 Prozent.» Gölgeli glaubt deshalb, dass es einen weiteren Anlauf brauche.
Anders der kantonale SVP-Präsident Pascal Messerli. Er redet von einer «linken Zwängerei», weil das Anliegen schon mehrmals zur Abstimmung gebracht wurde. «Wir haben mit unseren Argumenten überzeugt und entsprechend deutlich ist das Resultat», freut er sich im Abstimmungsforum.
Einbürgern, um mitzubestimmen
Die Bürgerlichen argumentierten im Abstimmungskampf, dass Ausländerinnen und Ausländer mit der Niederlassungsbewilligung der Weg zur Urne nicht verwehrt sei: Sie müssten sich nur einbürgern lassen.
Das Schlussresultat wird um 18 Uhr erwartet.