Worum geht es? Das Berner Kantonsparlament soll in Krisen ein dringliches Gesetz erlassen können – ohne Volksabstimmung und ohne abzuwarten, ob ein Referendum dagegen zustande kommt. Bereits etabliert ist dies auf Bundesebene und in anderen Kantonen. Dafür braucht es in Bern eine Verfassungsänderung.
Was ist der Hintergrund? Während der Corona-Pandemie wurde deutlich: Die Mühlen der bernischen Gesetzgebung mahlen langsam – zu langsam, wenn die Welt in einer Krise steckt. Dominique Bühler, Vizepräsidentin des Kantonsparlaments, nennt ein konkretes Beispiel: «Es war fast unmöglich, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Grossrätinnen und Grossräte von extern abstimmen konnten und handlungsfähig blieben.»
Was ist das Ziel? Heute tritt im Kanton Bern ein Gesetz erst dann in Kraft, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist. Und diese dauert drei Monate. Zu lange, finden Regierung und Kantonsparlament. Darum wollen sie die dringliche Gesetzgebung einführen – allerdings mit Hürden. So darf ein dringliches Gesetz nur in Kraft treten, wenn mindestens zwei Drittel der Ratsmitglieder (107 von 160) zustimmen. Und: Nach sechs Monaten kommt das Gesetz so oder so vors Volk. Die Hürden sorgten dafür, dass dringliche Gesetze die Ausnahme blieben und kein «Nice To Have» seien, sagt Grünen-Grossrätin Dominique Bühler.
Wer ist dagegen? Kritik gibt es von der Gegnerschaft der Corona-Massnahmen, namentlich auch den Organisationen «Freunde der Verfassung» und «Massvoll». Sie warnen, eine dringliche Gesetzgebung sei demokratiefeindlich und führe dazu, dass jedes beliebige Gesetz als Notfall deklariert werden könne – ohne Mitspracherecht des Volks.