Am 3. März wird die Walliser Stimmbevölkerung entscheiden, ob der Kanton eine neue Verfassung erhält oder nicht. Der Abstimmungskampf ist gehässig, die Stimmung angespannt im Rhonetal. Die neue Verfassung steht auf der Kippe.
Abstimmung annulieren?
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Weil die beiden Oberwalliser Regierungsräte Roberto Schmidt (neo) und Franz Ruppen (SVP) ihre Ablehnung gegen den Verfassungsentwurf öffentlich kundgetan haben, haben vier Personen Anfang Februar eine Beschwerde eingereicht.
Sie sind der Ansicht, dass diese Einmischung der beiden Regierungsräte «gegen die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen» verstosse. Zumal die Walliser Regierung «kollegial beschlossen habe, sich nicht einzumischen», wie Alain Schönbett (FDP), einer der Unterzeichner, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Die Beschwerde kommt zum Schluss, dass ohne «Korrekturmassnahmen» die Abstimmung über die Verfassungsänderung «unweigerlich verfälscht wird und annulliert werden muss».
Die Beschwerde eingereicht haben neben Alain Schönbett (FDP), Brigitte Wolf, Co-Präsidentin Grüne Wallis, sowie Jean-Marc Dupont (SP) und Nicolas Mettan (Mitte).
Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich erst nach der Abstimmung vom 3. März mit der Beschwerde befassen.
Kein Minderheitenschutz
Die alte Verfassung sei aus der Zeit gefallen und entspreche längst nicht mehr den Begebenheiten des 21. Jahrhunderts, sagen die Befürworter. Die neue Verfassung schwäche die Oberwalliser Minderheit, sagen die Gegner.
Rückblick: Die alte Kantonsverfassung stammt aus dem Jahr 1907. Sie wurde zwar mehrfach revidiert, trotzdem entschied die Walliser Stimmbevölkerung im Frühling 2018, die Verfassung brauche eine Generalüberholung. Wenige Monate später wurde der Verfassungsrat gewählt – ein 130-köpfiges Gremium, das fünf Jahre lang eine neue Verfassung für den Kanton schrieb.
Das Oberwallis wird als sprachliche und kulturelle Minderheit benachteiligt.
Nun liegt die neue Verfassung auf dem Tisch und sorgt für erhitzte Gemüter. «Das Oberwallis wird als sprachliche und kulturelle Minderheit von der neuen Verfassung benachteiligt», ist Aron Pfammatter, Fraktionschef der Mitte Oberwallis, überzeugt. Denn auch die neue Verfassung sieht keine garantierte Mindestanzahl Sitze für das deutschsprachige Oberwallis im Kantonsparlament vor.
Mehr Ausländer, stärkeres Bevölkerungswachstum
Das Problem aus Sicht der Gegner: Die Bevölkerung des Kantons Wallis wächst, aber sie wächst im französischsprachigen Kantonsteil deutlich stärker als im Oberwallis. Darum verliert die deutschsprachige Region kontinuierlich Sitze im 130-köpfigen Kantonsparlament. Aktuell sind es noch 33 Sitze.
Die neue Verfassung verzichte nicht nur auf einen Minderheitenschutz, so Aron Pfammatter, mehr noch: «Um die Anzahl Grossräte zu berechnen, wird neu die ganze Wohnbevölkerung berücksichtigt und nicht nur die Schweizer Bevölkerung.» Das würde das Oberwallis weitere Sitze im Parlament kosten und die Region zusätzlich schwächen.
Progressive gegen Konservative
Denn: Die Unterwalliser Bevölkerung wächst nicht nur schneller, sondern weist auch einen deutlich höheren Ausländeranteil aus. «Es braucht keinen Minderheitenschutz für das Oberwallis», findet die Fraktionschefin der SP Unterwallis, Sarah Constantin. Solche Schutzklauseln kenne man auch in anderen Bereichen nicht.
«Ich bin eine Frau, und als Frau werde ich heute vom Walliser Nationalrat auch nicht repräsentiert. Das Wallis schickt acht Männer nach Bern, und das scheint auch kein Problem zu sein für all die Oberwalliser, die sich nun um ihre Sitze sorgen», so Constantin.
Mit oder ohne Ausländerstimmrecht?
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Und dann ist da noch die Sache mit dem Stimm- und Wahlrecht für Menschen ohne Schweizer Pass. Sollen sie auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen können, sofern sie mindestens ein Jahr im Kanton gewohnt haben und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen?
Auch diese Frage ist umstritten. Damit die neue Verfassung nicht daran scheitert, wurde sie ausgelagert. Der Bevölkerung werden zwei Verfassungsvarianten zur Abstimmung vorgelegt: einmal mit und einmal ohne Ausländerstimmrecht.
Ein weiter Streitpunkt sind die Kosten, welche die Umsetzung der neuen Verfassung mit sich bringen würden. Gegner warnen vor jährlichen Mehrkosten im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich. Die neue Verfassung führe zu einer massiven Staatsaufblähung.
Als Frau werde ich heute vom Walliser Nationalrat auch nicht repräsentiert.
Die neue Verfassung stärke die Grundrechte von Frauen, Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen. «Die demokratischen Rechte der Bürger werden mit der neuen Verfassung ausgebaut und gestärkt, und das darf auch etwas kosten», ist Constantin überzeugt.
Sollen die Geschäfte am Abend länger offen sein?
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Bei der zweiten Vorlage, über die die Walliser Stimmberechtigten am 3. März abstimmen, geht es um die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten.
Das revidierte Gesetz sieht vor:
Alle Geschäfte dürfen unter der Woche eine halbe Stunde länger offen haben. Die Ladenschlusszeit wird von 18:30 Uhr auf 19:00 Uhr verschoben.
An Samstagen und Vortagen von Feiertagen ist weiterhin um 17:00 Uhr Schluss.
In Tourismusregionen dürfen die Läden wie bisher an sieben Tagen in der Woche bis 21:00 Uhr geöffnet bleiben.
Die Mehrheit des Kantonsparlamentes stimmte dieser Änderung des Ladenöffnungsgesetzes deutlich zu. Die Linke ergriff das Referendum dagegen.
SP, Grüne und die Gewerkschaften sind der Ansicht, das Gesetz sei nutzlos für die Kundschaft, verschlechtere die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals und begünstige die grossen Supermärkte auf Kosten der kleineren Läden.
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