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Die Ergänzung der Anti-Rassismus-Strafnorm
Aus Tagesschau vom 17.12.2019.
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Anti-Rassismus-Strafnorm So will der Bundesrat Homosexuelle vor Hetze schützen

Abstimmung am 9. Februar: Der Bundesrat ist für die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm. Bundesrätin Keller-Sutter sagt, warum.

  • Der Bundesrat unterstützt die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor den Medien sagte.
  • Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 9. Februar 2020 über diese Vorlage. Gegen die Erweiterung wehren sich unter anderem die EDU und die Junge SVP.

Klar ist: Schon jetzt darf niemand aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden. Doch das Parlament will die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen expliziter im Strafgesetzbuch verbieten. Denn bis anhin sind Homosexuelle nur via andere Gesetze und als Individuen geschützt, die Gesamtheit der Homosexuellen erhält noch keinen Schutz.

Keller-Sutter erwähnte explizit die sozialen Medien. «Dadurch ist es einfach geworden, sich für Hass und Hetze Gehör zu verschaffen», so die Bundesrätin. Meinungsfreiheit sei aber kein Freipass für Diskriminierung.

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Rieder: «Meinungsäusserungen bleiben möglich, nur: Hass ist keine Meinung»
Aus News-Clip vom 17.12.2019.
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Deshalb soll das bestehende Anti-Rassismus-Gesetz, das seit 1994 in Kraft ist, um das Kriterium der sexuellen Orientierung erweitert werden. Mit der Erweiterung des Artikels werde der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne dass die Meinungsfreiheit verletzt werde, sagte Bundesrätin Keller-Sutter weiter.

Es sei auch künftig nicht verboten, seine Meinung zu äussern, selbst wenn sie kritisch sei. Jemand könne für seine Äusserungen nur dann zur Rechenschaft gezogen und dafür verurteilt werden, wenn die Meinung öffentlich geäussert worden sei, wenn vorsätzlich jemand herabgewürdigt oder verletzt worden sei und wenn die Menschenwürde «krass» verletzt werde.

Mit der Ergänzung des Gesetzes werde verboten, zu Hass und Diskriminierung gegen Homosexuelle und Bisexuelle aufzurufen. Restaurants, Kinos oder Hotels dürften keine Gäste aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ablehnen.

Was bei Annahme der Vorlage verboten wäre

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Neben dem öffentlichen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung würde bestraft, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigert, die für die Allgemeinheit bestimmt ist.

Mit der neuen Strafnorm erhielte beispielsweise ein Nachtclub Probleme, der sich zur «schwulenfreien Zone» erklärt. Bestraft werden könnte ferner ein Bäcker, der lesbischen Paaren keine Hochzeitstorten backen will. Allerdings könnte er die Dienstleistung mit anderer Begründung verweigern, etwa Überlastung, sagte Salome Zimmermann vom Komitee. Auch dürfte der Bäcker ungestraft öffentlich sagen, er sei gegen die Ehe für homosexuelle Paare.

Nicht unter die Strafnorm fällt, was jemand in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert.

Zusätzliche Stigmatisierung?

Das Referendum gegen die Erweiterung haben die EDU und die Junge SVP lanciert. Sie bezeichnen das Gesetz als «Zensurgesetz», das die Meinungs- und die Gewissensfreiheit sowie die Handelsfreiheit bedrohe.

Für das Referendumskomitee reicht der bestehende Schutz aus. Homosexuelle bräuchten kein besonderes Gesetz, vielmehr würden sie dadurch stigmatisiert.

Höhere Suizidrate bei homosexuellen Jugendlichen

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Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) zitierte eine Studie, nach der junge Schwule oder Lesben häufiger suizidgefährdet sind als heterosexuelle Jugendliche. 14.3 Prozent der jungen Lesben versuchen demnach, sich das Leben zu nehmen. Bei jungen Schwulen sind es 6 Prozent, während es bei heterosexuellen Jugendlichen beiden Geschlechts 1.2 Prozent sind.

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