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Politologin Martina Mousson über die starke Zustimmung
Aus News-Clip vom 19.12.2019.
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Im Umfragehoch Ja zur Anti-Rassismus-Strafnorm zeichnet sich ab

  • Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Stafnorm erhält zurzeit viel Zuspruch. Mit fast 70 Prozent hat die Ja-Seite grossen Vorsprung.
  • Es herrscht breiter gesellschaftlicher Konsens. Einzig die Wählerschaft der SVP lehnt die Vorlage ab.
  • Die Chancen für ein Ja des Stimmvolks stehen gut.

Soll die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert werden, indem auch die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung strafbar wird? Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Vorlage vom 9. Februar. Auch das Stimmvolk sagt zurzeit Ja, und zwar mit 69 Prozent. Das zeigen die Ergebnisse der SRG-Umfrage, welche vom Forschungsinstitut gfs.bern durchgeführt wurde. Demnach lehnen 28 Prozent der Befragten die Vorlage ab und nur noch 3 Prozent sind unentschlossen.

Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz

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Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen bereits heute vor Diskriminierung. Beispielsweise ist es strafbar, eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabzusetzen.

Das Parlament hat entschieden, diese Anti-Rassismus-Strafnorm nun zu erweitern: Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung – also wegen Hetero-, Homo- oder Bisexualität – strafbar sein.

Gegen den Parlamentsbeschluss wurde von einem überparteilichen Komitee, primär bestehend aus Vertretern der SVP, der EDU und der EVP, erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt das neue Gesetz am 9. Februar 2020 zur Abstimmung.

Rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstermin sind die Fronten klar bezogen. Als einzige Wählergruppe lehnen die Anhänger der SVP die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ab. Damit folgen die Wählerinnen und Wähler der sechs grössten Parteien mehrheitlich der Parole ihrer Partei.

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Politologin Martina Mousson zum Nein der SVP
Aus News-Clip vom 19.12.2019.
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Überraschend sei das Nein der SVP-Wählerschaft nicht, sagt Martina Mousson vom Forschungsinstitut gfs.bern. Bereits bei den Abstimmungen über das Partnerschaftsgesetz (2005) und über die Anti-Rassismus-Strafnorm (1994) – der Grundlage für die jetzige Abstimmung – sei es ähnlich gewesen. Und die SVP-Anhänger sähen die Vorlage als Zensurgesetz. Sie befürchteten, dass man seine freie Meinung nicht mehr kundtun könne.

Generationenkonflikt hat sich aufgelöst

Auffallend: Der Diskriminierungsschutz ist offenbar keine Generationenfrage mehr. Bei den vergleichbaren Abstimmungen (Partnerschaftsgesetz und Anti-Rassismus-Strafnorm) war die ablehnende Haltung bei älteren Urnengängern noch überdurchschnittlich hoch. Die Unterschiede zwischen den Generationen fallen beim jetzigen Anti-Diskrimierungsgesetz nur noch gering aus.

Akzentuierter sind die Unterschiede jedoch nach Geschlecht. Zwar gilt auch hier, dass Männer und Frauen die Vorlage mehrheitlich annehmen wollen, Frauen jedoch mit 81 Prozent deutlicher als Männer mit 57 Prozent. Politologin Mousson zum grossen Unterschied: «Es ist ein bekanntes Muster, dass Frauen in gesellschaftspolitischen Fragen tragende Rollen spielen und solche Vorhaben unterstützen.»

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Martina Mousson zu den Chancen der Vorlage
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Gemäss Martina Mousson hat sich die Ja-Mehrheit bereits ein deutliches Meinungsbild gemacht. Das Ja sei fest und argumentativ getragen. Lediglich abnehmen könne die Zustimmung noch im Umfeld der CVP und der FDP. «Allerdings kaum in einem Ausmass, dass es die Ja-Mehrheit noch kippen könnte», sagt Mousson.

So befragt das Institut gfs.bern

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Die Umfrage wurde im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 3. und 16. Dezember 2019 durchgeführt. Insgesamt sind die Antworten von 5477 Stimmberechtigten für die Auswertung berücksichtigt worden.

Telefonisch befragt wurden 1205 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz: 703 Personen aus der Deutschschweiz, 302 aus der Romandie und 200 aus der italienischsprachigen Schweiz. Die Interviews wurden per Festnetz und Handy durchgeführt.

Diese Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten. Der statistische Fehler beträgt ± 2.9 Prozentpunkte. Bei 1205 Befragten und einem Ergebnis von 50 Prozent liegt der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47.1 und 52.9 Prozent. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.

Online-Befragung

Zusätzlich wurden über 8000 Personen online befragt. Nach der Bereinigung und Kontrolle der Daten konnten die Angaben von 4272 Stimmberechtigten für die Auswertung verwendet werden.

Die Aufteilung der online Befragten auf die Sprachregionen ist wie folgt: 2990 Personen in der Deutschschweiz, 971 in der Romandie und 311 in der italienischsprachigen Schweiz. Die Online-Befragung wurde über die Webportale der SRG-Medien realisiert als sogenanntes Opt-in (Mitmachbefragung).

Diese Stichprobenzusammenstellung erfolgte nicht zufällig und die resultierende Stichprobe ist nicht repräsentativ. Es haben beispielsweise weniger Pensionierte als Jüngere an der Online-Umfrage teilgenommen und mehr Männer als Frauen. Deshalb wurden diese Daten mittels Gewichtungen an die realen Verhältnisse der Stimmberechtigten angenähert.

Wie wird gefragt?

Die Befragten hatten jeweils fünf Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: «bestimmt dafür», «eher dafür», «weiss nicht/keine Antwort», «bestimmt dagegen» und «eher dagegen».

Für eine vereinfachte Darstellung im Artikel wurden in den meisten Fällen die Antworten «bestimmt dafür» und «eher dafür» zusammengezählt – entsprechend wurde auch mit den Antworten «bestimmt dagegen» und «eher dagegen» verfahren.

Konkret wurde etwa gefragt: «Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen werden: Wenn morgen schon über die Vorlage abgestimmt würde, wären Sie dann bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen?»

Umfragen sind Momentaufnahmen

Das Forschungsinstitut gfs.bern führt zwei Umfragen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 durch. Die erste Umfrage, wie sie jetzt vorliegt, ist eine Momentaufnahme, wie Autoren betonen: Die Ergebnisse sind kein vorweg genommenes Abstimmungsergebnis; sie geben den Stand der Meinungsbildung nach Eröffnung des Abstimmungskampfes wieder. Erst nach Vorliegen der zweiten Befragung sind allenfalls Aussagen über den Trend möglich.

Detaillierte Informationen zur Befragungsart und den Interpretationen der Ergebnisse finden Sie auf der Website des Institutes gfs.bern.

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