15 Anwohnerinnen und Anwohner des Atomkraftwerks Leibstadt ziehen mit einer Beschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde richtet sich gegen das AKW und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
Das Atomkraftwerk in Leibstadt AG ist seit 40 Jahren am Netz. Es ist in den sogenannten Langzeitbetrieb übergegangen. Deshalb hatten Anwohnerinnen ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung beim Uvek eingereicht. Eine solche Prüfung würde eine öffentliche Mitsprache enthalten.
Braucht es eine Prüfung?
Das Departement hat das Gesuch allerdings abgelehnt, weswegen die 15 Personen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Sie werfen dem Uvek vor, es übergehe die demokratische Mitsprache und halte sich nicht an internationale Abkommen.
Warum verweigert man sich einer ausführlichen Prüfung?
An einer von Greenpeace und der Schweizerischen Energiestiftung organisierten Medienkonferenz erläuterten eine Anwohnerin und zwei Anwohner ihre Motive. Biobauer Hanspeter Meier möchte einen Umweltverträglichkeitsbericht sehen: «Ich muss als Bauer auch jedes Jahr einen Bericht vorlegen und ich nehme an, dass das Kraftwerk nichts zu verbergen hat.»
Meier macht aber keinen Hehl daraus, dass es ihm darum geht, dem Kraftwerk den Stecker zu ziehen: «Ein Bericht wäre ein kleiner Schritt hin zum Tag, an dem das Kraftwerk abgestellt wird.»
Ebenfalls Beschwerde eingereicht hat Katleen de Beukeleer. Sie betont, dass sich die Schweiz an internationale Verpflichtungen halten müsse und stellt die Frage: «Wie passt es zusammen, dass uns immer gesagt wird, dass alles sicher sei und gleichzeitig verweigert man sich einer ausführlichen Prüfung?».
Es brauche eine transparente Untersuchung der Auswirkungen des Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt, fordern die Beschwerdeführenden.
AKW hat unbefristete Bewilligung
Das Bundesamt für Energie schreibt auf Anfrage, es nehme die Beschwerde zur Kenntnis. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handle, werde man sich nicht weiter dazu äussern.
Das Atomkraftwerk in Leibstadt ging 1984 ans Netz. Ursprünglich für eine Laufzeit von 40 Jahren geplant, soll es bis mindestens 2045 Strom liefern. Schweizer Atomkraftwerke dürfen so lange am Netz bleiben, wie es die Sicherheit zulässt.
Das Kernkraftwerk Leibstadt betont, dass es alle Anforderungen für einen sicheren und zuverlässigen Langzeitbetrieb erfülle. Seit der 1984 seien 1.7 Milliarden Franken investiert worden. In den kommenden 20 Jahre soll noch einmal 1 Milliarde Franken dazukommen.
Leibstadt profitiert vom AKW
Die Anwohnerinnen und Anwohner, die vors Bundesverwaltungsgericht ziehen, dürften in der Region in der Minderheit sein. Dies zeigt ein Besuch in der Aargauer Gemeinde. Auf das Kraftwerk angesprochen, reagieren die Personen auf der Strasse positiv.
«Irgendwoher muss der Strom ja kommen», sagt etwa Rentner Gustav Hasler. Das Kraftwerk sei zudem ein wichtiger Arbeitgeber. Doris Anderhub betont, dass in Leibstadt der Strom sehr günstig sei.
Es würde immer mehr Strom verbraucht, der müsse irgendwo produziert werden, sagt Güngör Sözen. Und: «Es ist eine sichere Art Strom zu produzieren, der Schweizer Standard ist hoch.»
Nun wird sich also das Bundesverwaltungsgericht mit der Beschwerde der Anwohnenden befassen. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist nicht bekannt.