Saufen, Singen, Fechten – das sind wohl die gängigen Bilder, die man mit einer Studentenverbindung verbindet. Bei der Zofingia, einer in der ganzen Schweiz verbreiteten Studentenverbindung, wird zwar nicht mehr gefochten, doch in anderer Hinsicht ist die Verbindung traditionell geblieben: Frauen sind nicht erlaubt.
Die ETH Lausanne weigerte sich deshalb, die Zofingia als universitäre Studentenverbindung anzuerkennen. Die Zofingia durfte also nicht, wie andere Verbindungen, das Logo, die Räume und die offiziellen Kommunikationskanäle der ETH Lausanne benutzen. Pikant: Die rein weibliche Organisation EPFelles, die sich für die Integration und Förderung von Studentinnen einsetzt, hat die ETH Lausanne anerkannt. «Im Unterschied zu EPFelles – oder beispielsweise einem Männerchor – sind die Vereinsziele der Zofingia nicht ans Geschlecht gebunden», schreibt eine Sprecherin der ETH Lausanne auf Anfrage. Es gebe deshalb keinen Grund, warum eine Frau nicht beitreten dürfe.
Zofingia gewinnt vor Gericht
Gegen die Nichtanerkennung wehrte sich die Zofingia bei der ETH-Beschwerdekommission und bekam Recht. Die ETH Lausanne wollte das nicht auf sich sitzen lassen und focht den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen an. Auch dieses entschied im Sinne der Zofingia.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Da die Vereinigungsfreiheit ebenso wie die Gleichberechtigung ein Grundrecht sei, liege eine Grundrechtskollision vor, die man verhältnismässig lösen müsse, so die Richter in St. Gallen. Die Nichtanerkennung der Zofingia sei unverhältnismässig, weil die ETH Lausanne die Gleichstellung der Geschlechter auch mit anderen Mitteln verwirklichen könne.
Das Gericht gibt auch zu bedenken, dass nur 40 Studenten der ETH Lausanne Mitglieder der Zofingia seien und diese somit keine Gefahr für die Laufbahn von Studentinnen darstellten. Zudem könne die Nichtanerkennung von Zofingia dazu führen, dass auch reine Frauenverbindungen – wie eben die EPFelles – in die Kritik gerieten.
Weiterzug nicht entschieden
Die ETH Lausanne muss jetzt also die Zofingia als universitäre Studentenverbindung anerkennen. Es sei denn, die ETH Lausanne zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter, was sie sich derzeit überlegt.
Die Chancen zu gewinnen, dürften allerdings gering sein. Denn das Bundesgericht hat bereits 2014 in einem fast identischen Fall geurteilt , dass die Universität Lausanne die Zofingia anerkennen muss. Als privater Verein habe die Zofingia das Recht, frei darüber zu bestimmen, wer bei ihr Mitglied sein dürfe, die Gleichberechtigung müsse dabei in den Hintergrund treten.