In der ganzen Affäre geht es um die Frage, ob ein Bundesratssprecher beim Weitergeben von Corona-Informationen an Medienschaffende zu weit gegangen ist. Es geht aber auch um die Frage, wie weit ein Sonderstaatsanwalt bei seinen Ermittlungen gehen darf.
Der inzwischen zurückgetretene Sonderanwalt Peter Marti verdächtigte den früheren Bundesratssprecher Peter Lauener der Amtsgeheimnisverletzung, die er im Vorfeld von Corona-Entscheidungen des Bundesrates begangen haben soll.
Marti wolle an verschlüsselte Korrespondenz ran
Marti ging bei seinen Ermittlungen zum Teil recht forsch vor. Wie der «Tages-Anzeiger» heute Donnerstag bekannt machte, wollte der Sonderermittler auch E-Mails von Lauener auswerten lassen, die verschlüsselt waren. Dafür hätte er aber die Mithilfe des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) gebraucht.
Wie das Bundesamt heute Abend auf Anfrage von Radio SRF schreibt, hat es dieses Vorhaben aber abgelehnt und keine Entschlüsselung der E-Mails vorgenommen. Weitere Informationen will das Amt dazu nicht geben, aber offenbar waren die rechtlichen und moralischen Bedenken gegen einen solchen Eingriff zu gross.
Strafverfahren gegen Lauener blockiert
Wie es in der ganzen Affäre um Corona-Indisikretionen weitergeht, ist derzeit noch immer offen. Denn das zuständige Gericht im Kanton Bern muss entscheiden, ob es überhaupt zulässig war, dass der Sonderermittler so viele nicht verschlüsselte E-Mails von Lauener ausgewertet hat. Solange dieser Entscheid ausstehend ist, kann das Strafverfahren gegen Lauener nicht weitergeführt werden.