Es sind harsche Worte, die ein Vater kürzlich einem Berner Schulleiter schrieb: «Sollten gegen mein ausdrückliches Verbot eine medizinische Massnahme oder ein Test an meinem Kind durchgeführt werden, informiere ich sie hiermit, dass ich rechtliche Schritte – gegebenenfalls bezüglich Körperverletzung und Nötigung – einleiten werde.»
Musterbriefe im Umlauf
Der Vater sandte das Schreiben als Vorlage an weitere Eltern. Bildungs-Departemente verschiedener Kantone bestätigen, dass Musterbriefe gegen Corona-Tests oder das Maskentragen in Schulen im Umlauf sind. Andere Briefe seien selber formuliert und zeugten von juristischem Wissen.
Das Bundesgericht muss sich bereits mit einer Beschwerde aus dem Kanton Bern gegen das Maskentragen von Schulkindern befassen.
Petition im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich sind rund 30 Rekurse gegen die Verfügung zum Maskentragen ab der 4. Klasse hängig. Rund 6000 Personen haben eine Bittschrift gegen die Maskenpflicht für Kinder unter 12 Jahren unterschrieben. Myriam Ziegler, Leiterin des Zürcher Volksschulamtes, spricht von einer «grösseren Welle», ausgelöst durch die Maskenpflicht ab der 4. Klasse.
Das Maskentragen ab der 4. Klasse hat sicher eine grössere Welle ausgelöst.
Widerstand gegen Tests in Zug
Widerstand bildet sich auch gegen die Tests. Zum Beispiel in Zug. Es ist der erste Kanton, der seine Oberstufenschülerinnen und -schüler regelmässig und zweimal pro Woche testen lässt, um so auch positive Personen ohne Symptome zu isolieren.
Auch hier muss die Justiz nach einer Beschwerde prüfen, ob die Zuger Regierung richtig gehandelt hat. Immerhin werde es so Leitplanken für künftige Fälle geben, sagt Bildungsdirektor Stephan Schleiss.
Viele Eltern seien aber inzwischen beruhigt, so Schleiss. Zum Beispiel, dass die Kinder nicht einem unangenehmen Nasen-Rachenabstrich ausgesetzt würden: «Wenn man klarmachte, dass es Spucktests sind und die Individualprobe auf dem Zahnfleisch entnommen wird, war das Problem meist gelöst.»
Wenn man klar machte, dass es Spucktests sind und die Individualprobe auf dem Zahnfleisch entnommen wird, war das Problem meist gelöst.
Andere Eltern haben laut Schleiss ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Behörden. Einige befürchteten, der Massentest sei der Anfang vor einem Impf-Obligatorium. Zum Test werde niemand gezwungen. Allerdings erhielten Ungetestete keine Lockerungen bei einer allfälligen Quarantäne.
Die meisten Eltern hätten sich von der Massnahme überzeugen lassen, so der Zuger Bildungsdirektor: 7500 Personen seien betroffen. Nur 88 hätten eine Verzichtserklärung eingereicht. Damit machten fast 99 Prozent der betroffenen Leute mit.
Fast 99 Prozent der Leute, die betroffen sind, machen mit.
Der Kanton Bern plant ebenfalls Pilotprojekte für solche Massentests. Bis jetzt werden nur dann alle getestet, wenn es in einer Klasse einen Ausbruch mit einer mutierten Covid-Variante gibt. Im Berner Schulhaus, an welches der Brief des Vaters adressiert war, war dies in zwei Klassen der Fall.
Fall Bern: Auch viele Angehörige liessen sich testen
Der Brief des betreffenden Vaters, der die Proteste ankurbeln wollte, habe keine Resonanz erhalten, erzählt Schulleiter Peter Kämpfen: «Wir haben zwei Meldungen von Eltern bekommen – bei 360 Schülerinnen und Schülern. Das ist verschwindend wenig.»
Wir haben zwei Meldungen von Eltern bekommen, bei 360 Schülerinnen und Schülern.
Einige Familienangehörige von betroffenen Kindern hätten zudem das Angebot genutzt und sich gleich selber testen lassen: «Wir rechneten bei unseren Kindern mit 250 Testungen. Inklusive der Familienmitglieder und des Umfelds wurden es dann 560 Testungen.»