Wie das EPD funktioniert: Im elektronischen Patientendossier können Patientinnen und Patienten ihre persönlichen Gesundheitsdokumente ablegen und den Zugriff kontrollieren. Es ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern. Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen, unabhängig vom Gesundheitszustand. Externe Parteien wie Arbeitgeber, Behörden und Versicherungen haben keinen Zugriff.
Die im EPD durch Gesundheitsfachpersonen und Patientinnen gespeicherten Dokumente verbleiben im IT-System der Klinik oder der Ärzteschaft, während eine Kopie im EPD abgelegt wird. Der Zugriff erfolgt über das eigene System oder über die Zugangswebseite des EPD-Anbieters. Aktuell sind nur bestimmte Dateiformate für den Upload erlaubt, jedoch sollen weitere Formate wie Impfausweis und Medikationsplan folgen.
Die Vorteile des EPD: Das System soll den interprofessionellen Austausch von Patienteninformationen erleichtern. Dies erhöht nach Ansicht des Bundesrats die Therapiesicherheit und reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen. Es bietet ferner einen einheitlichen Kommunikationskanal und ermöglicht den direkten Zugriff auf relevante Informationen. Eine breite, bis jetzt freilich nicht erreichte Teilnahme von Gesundheitsfachpersonen und Patientinnen am EPD-System soll Zeit bei der Informationsbeschaffung sparen. Nicht zuletzt dient das EPD als gemeinsame Ablage für wichtige Informationen. Patientinnen und Patienten können ihren Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte erteilen, um Übertrittsberichte und andere relevante Daten einzusehen.
Die Kritik am EPD: Insbesondere Gesundheitsdienstleister wie Kliniken, Ärztinnen und Therapeuten befürchten einen immensen bürokratischen Aufwand. Laut dem Berufsverband der Ärzteschaft FMH arbeiten nach wie vor rund ein Drittel aller Arztpraxen analog im Papierformat. Der digitale Umbau steht für sie nach Ansicht des FMH bislang in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das Produkt müsse zuerst funktional ausgebaut werden, bevor eine flächendeckende Anwendung ins Gesetz geschrieben werde, sagt stellvertretend FMH-Präsidentin Yvonne Gilli.
Kritik weht dem EPD auch vonseiten der Patienten- und Konsumentenschützer entgegen. Nebst den Sicherheits-Restrisiken, die eine elektronische Aufbewahrung von sensiblen Daten mit sich bringt, bemängelt beispielsweise die Stiftung für Konsumentenschutz die geplante automatische Eröffnung des Dossiers. Die sogenannte Opt-Out-Lösung (die Verhinderung der automatischen Eröffnung muss aktiv verlangt werden) kommt für die Konsumentenschützer nur dann infrage, wenn Patientinnen und Patienten vorgängig Einsicht in ihr Dossier bekämen.
Wie es weiter geht: Der Bundesrat hat die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPD) bis zum 19. Oktober in eine Vernehmlassung geschickt. Dies ist die zweite von zwei Revisionsetappen. Mit der ersten soll übergangsweise die Finanzierung der Stammgemeinschaften geregelt werden, die schon elektronische Dossiers anbieten. Hier will der Bundesrat laut Gesundheitsminister Alain Berset nach der Sommerpause entscheiden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser offiziellen EPD-Seite von eHealth Suisse, Bund und Kantonen.