10‘210 kriminelle Ausländer hätten die Schweiz im Jahr 2014 verlassen müssen, schreibt das Bundesamt für Statistik (BFS). «Hätten», wenn die Durchsetzungsinitiative 2014 bereits in Kraft gewesen wäre.
Sollte sich die Initiative an der Urne nicht durchsetzen, würden stattdessen die Vorschläge des Parlaments zur angenommenen Ausschaffungsinitiative in Kraft treten. Wäre das bereits im Jahr 2014 passiert, hätten «nur» 3863 kriminelle Ausländer gehen müssen – nicht einmal halb so viele wie mit der Durchsetzungsinitiative.
Prognosen sind schwierig
Bedeutet das nun, dass die Durchsetzungsinitiative doppelt so streng ist? Ingrid Ryser vom BFS verneint dies, eine Aussage für die Zukunft sei wahnsinnig schwierig. Ryser könnte auch sagen: Die Zahlen sind wie Lesen im Kaffeesatz.
Dabei hat das BFS die Zahlen auf einleuchtende Art berechnet. Es hat geschaut, wie viele Ausländer Delikte begangen haben, welche die beiden SVP-Volksinitiativen mit einem Landesverweis bestrafen wollen. Bei der Durchsetzungsinitiative sind das nun mal mehr Betroffene als bei der Ausschaffungsinitiative, denn erstere verlangt die Ausschaffung auch nach leichten Straftaten, zum Beispiel wenn jemand vorbestraft ist und in eine Schlägerei gerät.
Wir wissen nicht, wie sich die Kriminalität in der Schweiz entwickeln wird.
«Eine Prognose ist wahnsinnig schwierig. Wir wissen nicht, wie sich die Kriminalität in der Schweiz entwickeln wird», gibt Ryser zu Bedenken. Denn nicht jedes Jahr gebe es gleich viele Straftaten. Das sei die einfachste Antwort auf die Frage, warum Prognosen zu Ausschaffungs-Zahlen so schwierig seien.
Weniger banal ist die zweite Antwort, denn egal, ob die Ausschaffungs- oder die Durchsetzungsinitiative in Kraft tritt: Die Richter können Urteile weiterhin ein Stück weit nach eigenem Ermessen fällen – und dieses Ermessen können Statistiker nicht in Zahlen fassen.
Für die Ausschaffungsinitiative gilt: Ist die Ausweisung nicht zumutbar, können Richter darauf verzichten. Und auch «bei der Durchsetzungsinitiative gibt es zwar einen Automatismus, aber Notstand und Notwehr können beispielsweise auch zu einer anderen Beurteilung führen», sagt Ryser.
Kommt ein Richter zum Schluss, eine Tat sei in Notwehr oder wegen eines Notstands passiert, könne er auf eine Ausschaffung verzichten. Und er kann sich ohnehin immer auf die Verhältnismässigkeit berufen. Auch diese steht in der Bundesverfassung und bedeutet, dass Urteile nicht unverhältnismässig ausfallen dürfen – harmlose Tat, mildes Urteil.
Unwägbarkeiten allerorten
Dann gibt es praktische Probleme. «Wir wissen auch nicht, wie viele Leute wirklich ausgeschafft werden können, nachdem sie einen Landesverweis erhalten haben.» Da sind jene, die ihre Fingerkuppen verätzen, so dass man sie nicht identifizieren und nicht ausweisen kann. Und da sind auch jene, die das Heimatland schlicht nicht zurücknimmt. Dieses Problem hat die Schweiz mit einigen Ländern, besonders in Nordafrika. Um es zu lösen, muss sie Abkommen aushandeln – und das dauert.
Aus all diesen Gründen ist nicht klar, ob nach einem Ja zur Durchsetzungsinitiative mehr kriminelle Ausländer gehen müssten als mit der Ausschaffungsinitiative.
Die Zahlen zeigen, dass wir ein substanzielles Problem haben.
Die Initianten wollen das so zwar nicht stehen lassen. Nach einem Ja müssten sehr wohl mehr Kriminelle zurück in ihre Heimat, sagt SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Aber auch er weiss nicht wie viele: «Die Zahlen – ob sie jetzt 5000, 10'000 oder 15'000 sind – zeigen: Wir haben hier ein substanzielles Problem. Die Politik ist gefordert und wir müssen Verantwortung übernehmen.» Verantwortung übernehmen heisse: den Richtern den Spielraum fürs eigenes Ermessen wegnehmen.
Es geht nicht um Zahlen, sondern um Menschen.
Ein Schreckensszenario für die Gegner der Initiative. In einem Punkt allerdings sind diese ganz auf Linie der SVP: Wie viele Kriminelle künftig ausgeschafft würden, das wissen sie nicht – und es interessiert sie auch nicht besonders. «Es geht um Menschen, die möglicherweise ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben und von dieser unmenschlichen Initiative der SVP betroffen wären», sagt SP-Ständerat Paul Rechsteiner.
Wer sich aber doch für konkrete Zahlen interessiert, dem bleibt nur die schlechte Nachricht: Die Statistiker wissen nicht, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz in den letzten Jahren nach den heute gültigen Gesetzen ausgeschafft hat. Denn die Kantone erfassen die Ausschaffungen nicht. Das wird sich erst mit den neuen Gesetzen ändern, egal ob die Ausschaffungs- oder die Durchsetzungsinitiative in Kraft tritt.