Das ändert sich beim Einkommen: Martin Pfister war bis jetzt Zuger Regierungsrat und Gesundheitsdirektor. Dieses Amt wird er nun ablegen müssen. Als Bundesratsmitglied erhält er neu einen «Einheitslohn» von Brutto rund 478'000 Franken. Der Lohn wird wie bei allen Bundesangestellten der Teuerung angepasst.
Soviel verdient man im Bundeshaus
Entschädigungen und Spesen: Zum Bruttolohn dazu kommen 30'000 Franken als Spesenpauschale pro Jahr plus Abo- und Verbindungsgebühren für die Telekommunikation. Auch für Fernseh- und Internetverbindungen muss Martin Pfister nicht mehr aufkommen. Die Serafe muss er jedoch weiterhin selbst bezahlen. Als Regierungsmitglied erhält er zudem ein SBB-Erstklass-GA und ein Abo von Seilbahnen Schweiz.
Das wird sonst noch übernommen: Als Mitglied des Bundesrats hat man Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug mit Fahrerin oder Fahrer und ein Dienstfahrzeug zum persönlichen Gebrauch. Für die private Nutzung wird pro Monat 0.9 Prozent des Kaufpreises verrechnet. Flugzeuge und Helikopter des Bundes kann Pfister künftig zu Dienstzwecken nutzen – jedoch nicht für den privaten Gebrauch.
Damit das Reisen aber einfacher wird, erhalten Mitglieder des Bundesrats sowie ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder einen Diplomatenpass. Und: Auf Linienflügen steht Bundesräten und Bundesrätinnen ein First-Class-Ticket zu. Für die Wohnkosten müssen die Bundesrätinnen und Bundesräte jedoch selbst aufkommen. Bei Bedarf werden sie von der Bundeskanzlei bei der Suche nach einer möglichen Zweitwohnung nahe beim Bundeshaus unterstützt.
Auch Bundesräte müssen Steuern zahlen: Bei den Steuern gibt es keine Privilegien für Mitglieder des Bundesrats. Wie alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz muss Pfister weiterhin Steuern zahlen.
So sieht es mit der Sicherheit aus: Dazu hält sich der Bund bedeckt. Die Bundeskanzlei schreibt lediglich: «Selbstverständlich ist ein Sicherheitsdispositiv vorhanden. Aus Gründen der Geheimhaltung wird darüber aber nicht informiert.»
Das sind die Aufgaben von Martin Pfister: Für all die Privilegien muss Pfister auch was tun. Nebst dem Entscheiden und Informieren sei das Regieren die wichtigste Aufgabe des Bundesrates, heisst es auf der Internetseite des Bundesrats. Dies ist für Pfister erst ab dem 1. April der Fall. Bis dann muss er noch einiges vorbereiten: Ab heute steht ihm dafür ein Büro im Bundeshaus zur Verfügung und er wird von der Bundeskanzlei dabei unterstützt – auch mit der 63-seitigen «Check-Liste» für Bundesrätinnen und Bundesräte.
Wichtige Informationen für neue Bundesrätinnen und Bundesräte
Welches Departement Martin Pfister übernehmen wird, steht noch nicht fest. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass er Verteidigungsminister wird. Der Bundesrat wird voraussichtlich in den nächsten Tagen darüber entscheiden.
Ab dem 1. April gehts dann richtig los: Nach der Amtsübergabe Anfang April ist Martin Pfister Departmentsvorsteher und damit Chef von vielen Angestellten. Als solcher wird er lange Arbeitstag haben – üblich sind bis 12 Stunden pro Tag. Dazu kommen das individuelle Dossierstudium und allfällige repräsentative Aufgaben. Darunter fällt auch einer der wenigen eher leichten Punkte auf der Traktandenliste: das «Bundessratsreisli» im Sommer.