Darum geht es: Der Referenzzinssatz ist zum zweiten Mal in diesem Jahr gestiegen – von 1.5 auf 1.75 Prozent. Bei vielen Mietern könnte daher in den nächsten Tagen Post ins Haus flattern, in der eine Mietzinserhöhung angekündigt wird.
Worauf muss ich achten, falls ich eine Ankündigung für eine Mietzinserhöhung erhalte? «Wichtig zu wissen ist: Eine Mietzinserhöhung kommt nicht per Whatsapp oder als Postkarte», sagt Fabian Gloor, Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD). «Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung auf einem amtlichen Formular des Kantons mitteilen. Sonst ist sie rechtlich nicht bindend.» Höchstwahrscheinlich wird die Post eingeschrieben ankommen.
Wie lange habe ich Zeit, zu reagieren? Sobald man den Brief erhalten hat, gibt es eine 30-tägige Frist, in der man die Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten kann. Rechtsberater Gloor rät: «Holen Sie einen eingeschriebenen Brief sofort ab, damit Sie rechtzeitig reagieren können.»
Wie finde ich heraus, wie hoch der Referenzzinssatz bei meiner Wohnung aktuell ist? Das ist in der Regel im Mietvertrag vermerkt. Für allfällige Mietzinserhöhungen oder -senkungen gilt der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten hat. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wohnungswesen findet man eine Liste der Referenzzinssätze der letzten Jahre.
Wie finde ich heraus, ob eine Mietzinserhöhung angebracht ist? Dafür gibt es Online-Tools, die einem bei der Berechnung des Mietzinses helfen, etwa den Mietzinsrechner auf der Homepage des Mieterinnen- und Mieterverbandes:
Berechnung von Mietzinsveränderungen
«Mieterinnen und Mieter müssen wissen, auf welchen Faktoren ihr bisheriger Mietzins beruht, um das Ausmass einer Mietzinserhöhung zu berechnen», erklärt Gloor. Dies seien die Faktoren bei der letzten Mietzinserhöhung respektive beim Abschluss des Mietvertrags, wenn der Mietzins seit Mietbeginn noch nie angepasst wurde.
Was, wenn ich mit der Erhöhung des Mietzinses nicht einverstanden bin? «Dann sollte man die Erhöhung anfechten», rät Rechtsberater Gloor, «lieber einmal zu viel als einmal zu wenig». Die Anfechtung vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. «Die Leute haben oft Hemmungen», sagt Gloor.
Wie gehe ich vor, wenn ich die Mietzinserhöhung anfechten will? Ist man mit einer Mietzinserhöhung nicht einverstanden, kann man ein Schlichtungsgesuch per Einschreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde schicken.
Anfechtung Mietzinserhöhung
Vor dieser ersten Instanz trifft man sich dann gemeinsam mit dem Vermieter zum Gespräch. «Dann wird gerechnet und man findet im besten Fall eine Einigung», sagt Gloor. Einigt man sich nicht, kann man vor Gericht gehen. Das ist dann aber nicht mehr kostenlos.
Für den Fall, der Referenzzinssatz sinkt eines Tages wieder. Bekomme ich dann eine automatische Mietzinsreduktion? Nein. «Mietende Personen müssen bei Senkung des Referenzzinssatzes eine Senkung der Miete einfordern», sagt Gloor. «Es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters, etwas zu unternehmen.»