- Einen Corona-Selbsttest in der Apotheke kaufen, den Test zu Hause selber durchführen, sich dabei filmen lassen und bei einem negativen Resultat ein Covid-Zertifikat erhalten: In der Schweiz ist das grundsätzlich nicht erlaubt.
- Trotzdem bietet ein Luzerner Unternehmen diese Dienstleistung online an – mit Zertifikaten aus Deutschland.
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt nun abklären, ob sich die Firma damit strafbar gemacht hat.
Der Beschluss des Bundesrates, Kosten für Coronatests nicht mehr zu vergüten, kommt Ungeimpfte künftig teuer zu stehen, wenn sie ein Covid-Zertifikat brauchen. PCR-Tests können rasch einmal 150 Franken kosten, Antigen-Schnelltests über 50 Franken.
Da kommt es wie ein Schnäppchen daher, was ein Anbieter aus dem Kanton Luzern seit ein paar Tagen für nur gerade 20 Franken übers Internet anbietet: Wer sich mit dem Stäbchen eines Antigen-Selbsttests aus der Apotheke selber untersucht und dabei von einem Mitarbeitenden der Luzerner Firma via Webcam beobachten lässt, kommt bei einem negativen Testergebnis innerhalb von rund 20 Minuten in den Besitz eines Covid-Zertifikats.
Wie ist das möglich? Antigen-Selbsttests liefern keine zuverlässigen Resultate. Und sie werden deshalb in der Schweiz auch nicht als Grundlage für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats anerkannt, wie Virginie Masserey vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag an einer Medienkonferenz festgehalten hat.
Online-Anbieter greift in die Trickkiste
Auf Anfrage ergänzt das Bundesamt: Nur Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung könnten zu einem Covid-Zertifikat führen. «Diese müssen zwingend durch eine Fachperson durchgeführt werden und sind nicht zur Abgabe an die Person bestimmt, die sich testen lassen will. Die Apotheken dürfen nur Selbsttests ans Publikum abgeben. Diese führen aber nicht zum Zertifikat.»
Der Online-Anbieter greift denn auch zu einem Trick: Die Covid-Zertifikate auf Basis der Selbsttests werden im Ausland, zum Beispiel in Deutschland, ausgestellt. Man arbeite mit verschiedenen Partnern in der EU zusammen, bestätigt der Luzerner Unternehmer Bruno Aregger gegenüber der «Luzerner Zeitung». Diese Partner hätten aber alle eine offizielle Zertifizierung in der EU durchlaufen, versichert er.
Schlupfloch oder illegale Praxis?
Grundsätzlich werde ein Zertifikat, das in der EU ausgestellt worden sei, von der Schweiz anerkannt, erklärt das BAG dazu. Trotzdem ist unklar, ob das Vorgehen des Schweizer Online-Anbieters tatsächlich legal ist. Die BAG-Verantwortliche Masserey erklärte am Dienstag, man sei daran, das abzuklären. Schriftlich hält das BAG fest: «Wir klären derzeit juristisch ab, ob die Umgehung der Schweizer Bestimmungen über ein Zertifikat in Deutschland rechtmässig ist.»
Zurzeit ist also offen, ob der Schnäppchen-Anbieter einfach ein rechtliches Schlupfloch gefunden hat – oder ob sein Angebot illegal ist.