Die Oberaufsicht der Schweizer Nachrichtendienste liegt bei der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Deren Präsident, Alfred Heer hat jetzt eine sofortige Untersuchung der Cryptoleaks-Affäre durch die GPDel gefordert.
Deshalb ist #cryptoleaks keine Bagatelle
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#Cryptoleaks beweist erstmals, dass tatsächlich Geräte der Zuger Firma Crypto AG manipuliert worden sind. Aber nicht nur:
Erstmals zeigen Dokumente, dass die Nachrichtendienste CIA und BND (Deutschland) die Schweizer Firma Crypto AG in Besitz genommen hatten, um von der Schweiz aus Drittstaaten auszuspionieren.
Erstmals liegen auch Beweise zur Fülle der betroffenen Ereignisse vor (u.a. Falklandkrieg, Iran/Irak-Krieg, Putsch in Chile).
Erstmals gibt es Belege, die zeigen, dass Vertreter des Schweizer Geheimdienstes eingeweiht waren – bisherige Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
Aufgrund der Recherche der «Rundschau» hat der Bundesrat reagiert: Er sisitierte die Ausfuhrbewilligung von Geräten der Firma Crypto International AG (eine der zwei Nachfolgefirmen der Crypto AG) umgehend und veranlasste eine Untersuchung der Affäre durch Niklaus Oberholzer, einen ehemaligen Bundesrichter.
Ebenfalls als Folge von #Cryptoleaks fordern die linken Parteien SP und Grüne nun eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK. Ausserdem ist auch Petra Gössi, die Parteipräsidentin der FDP, gegenüber einer PUK nicht abgeneigt. Jetzt stellt sich die Frage, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes die Neutralität der Schweiz verletzt haben. (perm)
In der «Rundschau» sagte Heer: «Ich werde in der morgigen Sitzung der GPDel beantragen, dass wir eine Untersuchung umgehend an die Hand nehmen.» Es sollen Alt-Bundesräte, Leute aus dem Nachrichtendienst und aus der Verwaltung angehört werden.
«Das ist der schnellste Weg, um Licht in die Affäre zu bringen», so Heer. Die GPDel sei breit abgestützt und der verlängerte Arm des Parlaments. «Es ist unsere Verpflichtung, dass wir den Fall untersuchen», sagte Heer weiter.
Noch am Dienstag hatte Heer gesagt, dass man zuerst mehr Informationen brauche, um über die Einsetzung einer GPDel-Kommission zu entscheiden.
Audio
Geheimdienst-Affäre – wusste der Bundesrat Bescheid?
03:18 min, aus Echo der Zeit vom 12.02.2020.
Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.
Parteien fordern eine PUK
Am Mittwochnachmittag war bekannt geworden, dass die SP beim Parlament einen Antrag zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission eingereicht hat. Demnach könnte das Büro des Nationalrats eine eigene überparteiliche Parlamentarische Initiative zu diesem Zweck schon am Freitag beschliessen.
Was ist eine PUK?
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Im Rahmen der Aufgabe der Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und anderen Bundesorganen kann die Bundesversammlung eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzten. Der Nationalrat und der Ständerat haben das Recht, eine PUK einzusetzen, um Vorkommnisse von grosser Tragweite abzuklären.
PUK haben weitreichende Kontrollrechte, so dürfen sie Akten einsehen und Hearings (Befragung von Beamten, Anhörung von Fachleuten) durchführen, doch dabei ist die Untersuchung auf die Abklärung einer bestimmen Frage beschränkt.
Wichtig ist der Grundsatz, dass eine PUK kein Strafgericht und auch keine Disziplinarbehörde ist. Die Einsetzung erfolgt in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Initiiert wird dieser Beschluss auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eines Ratsmitgliedes resp. einer Fraktion oder einer Kommissionsinitiative. Die Einsetzung erfolgt nach Anhörung des Bundesrats.
Die bisherigen PUK
Bisher wurden in der Schweiz vier Parlamentarische Untersuchungskommissionen eingesetzt:
1964: Untersuchung des fragwürdigen Vorgehens bei der Beschaffung von Mirage-Kampfflugzeugen («Mirage-Affäre»)
1989: Untersuchung – im Zusammenhang mit den Ereignissen um den vorzeitigen Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp, der Amtsführung des EJPD (insb. der Bundesanwaltschaft), und des Vorgehens bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und des internationalen Drogenhandels (vgl. «Fichen-Affäre»).
1990: Untersuchung der Tätigkeit des militärischen Nachrichtendienstes, der Führung von Personendateien im Eidg. Militärdepartement und des Vorhandenseins geheimer Widerstandsorganisationen und ausserordentlicher Nachrichtendienste (Geheimarmeen P-26 und P-27).
1996: Untersuchung der Organisations- und Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes und der Amtsführung des Eidgenössischen Finanzdepartementes.
(vimentis.ch)
Die Vorgänge seien sehr gravierend, wurde SP-Fraktionschef Roger Nordmann von «Tages-Anzeiger»-Online zitiert. «Die Glaubwürdigkeit der Schweiz, ihrer Geheimdienste, ihrer Unternehmen und ihrer Institutionen steht auf dem Spiel.» Signale zur möglichen Unterstützung einer PUK kamen auch von der SVP, der FDP und den Grünen.
Strafe bei Falschaussagen
Eine PUK hätte die gleichen Befugnisse wie eine Untersuchung der GPDel, wäre aber politisch breiter abgestützt und könnte zusätzlich einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen. Es würde allerdings länger dauern, bis sie ihre Arbeit aufnehmen könnte, weil sowohl National- als auch Ständerat ihrer Einsetzung zustimmen müssten.
Die GPDel kann ihre Untersuchung dagegen schon morgen starten, wenn sie will. Sowohl bei Befragungen durch die PUK wie auch durch die GPDel gilt: Falsche Zeugenaussagen, Verweigerung der Aussage oder der Herausgabe von Unterlagen werden nach Strafgesetzbuch bestraft.
06:25
Video
Braucht es eine PUK in der Affäre #cryptoleaks?
Aus Tagesschau vom 12.02.2020.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 25 Sekunden.
01:39:22
Video
Weltweite Spionage-Operation mit Schweizer Firma aufgedeckt
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