- Der Bundesrat treibt die Umsetzung der globalen Mindeststeuer für Konzerne voran.
- Er schlägt dem Parlament neu vor, dass ein Viertel der Mehreinnahmen an den Bund zurückfliessen soll.
- Die kantonalen und städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren sind mit an Bord.
Finanzminister Ueli Maurer hat die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen vorgestellt. Dabei geht es um die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Ergänzungssteuer für internationale Firmen
Oberstes Ziel ist es, den Abfluss von Steuersubstrat zu verhindern. «Wir brauchen diese Milchkühe im Stall, würde ich als Bauer sagen. Und das sind diese grossen Unternehmen», unterstrich Maurer vor den Medien.
In der Vernehmlassung hat sich eine Mehrheit der Kantone und Städte hinter die Pläne des Bundesrats gestellt. Diese sehen vor, dass grosse international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen.
Erreicht werden soll dies über eine sogenannte Ergänzungssteuer, welche die Differenz zwischen einer tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer deckt. Betroffen sind rund 2000 Unternehmen.
Nicht nur die Kantone profitieren
Ursprünglich geplant war, dass die Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen zugutekommen. Dieser Punkt stiess in der Vernehmlassung jedoch auf Kritik. Mitte-Links und selbst mehrere Kantone forderten, dass auch der Bund einen Anteil erhalten solle.
Der Bundesrat lenkt nun ein. Er schlägt vor, dass der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zugunsten des Wirtschaftsstandorts Schweiz verwenden soll. Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden dazu verwendet werden, die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken.
Das Projekt sei damit für den Bund haushaltsneutral. Die Kantone erhalten nach dem neuen Vorschlag die anderen drei Viertel der Einnahmen. Die Kantone, die die Konzernsteuern zwangsweise erhöhen müssen, bekommen damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern.
Kantone fordern Analyse
Dem Bundesrat ist es zudem wichtig, dass die Umsetzung durch die Kantone dem Steuerföderalismus Rechnung trägt. Zudem solle die bestehende verfassungsrechtliche Regelung, wonach der Kantonsanteil an einer direkten Bundessteuer mindestens 17 Prozent beträgt, unangetastet bleiben und auch für die Umsetzung des OECD/G20-Projekts gelten.
Einige Kantone äussern jedoch Bedenken, dass die Ergänzungssteuer die interkantonalen Disparitäten vergrössern könnte. Deshalb fordern sie, dass die Auswirkungen der Reform auf den Finanz- und Lastenausgleich im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2026-2029 anhand von aktuellen Steuerdaten vertieft analysiert werden sollen.
Kurzfristig mehr Geld in der Staatskasse
Die finanziellen Auswirkungen der Reform lassen sich derzeit nicht zuverlässig schätzen. Schätzungen ergeben für Bund und Kantone kurzfristig jährliche Mehreinnahmen von rund 1 bis 2.5 Milliarden Franken. Gemäss Verteilungsschüssel entfielen 250 bis 650 Millionen Franken auf den Bund und rund 800 Millionen bis knapp 2 Milliarden Franken auf die Kantone.