- Der Nationalrat möchte, dass die Mehreinnahmen durch die künftige Mindeststeuer für Grosskonzerne zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen je hälftig aufgeteilt werden.
- Der Nationalrat ist damit anderer Meinung als der Bundes- und der Ständerat.
- Über die definitive Umsetzung der Steuer wird das Schweizer Stimmvolk entscheiden, da eine Verfassungsänderung nötig ist.
Im Grundsatz hiess der Nationalrat mit der 50:50-Aufteilung einen Vorschlag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) gut. Hinter der hälftigen Aufteilung stand auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N).
Mit seinem Beschluss stellte sich der Nationalrat gegen den Ständerat. Dieser hatte sich im September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen Kantonen zukommen zu lassen und 25 Prozent dem Bund. Für diese Lösung setzte sich auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission ein, sie fand allerdings keine Mehrheit.
Finanzminister Ueli Maurer beschrieb die Lösung des Ständerats als sorgfältig austarierten Kompromiss von Bund und Kantonen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit gefährde die Solidarität, warnte er ohne Erfolg. Es fliesse damit weniger Geld in den Finanzausgleich.
Zudem wies er auf den laufenden internationalen Standortwettbewerb hin. Aus der Diskussion stelle er fest, dass offenbar alle das Gefühl haben, da werde sich gar nichts ändern. Das sei eine ganz grosse Täuschung. «Der internationale Standortwettbewerb ist längst entbrannt, weil man auch in anderen Ländern seit Monaten oder Jahren an den Folgen und der Standortverbesserung arbeitet.»
Argument der Volksabstimmung
Die Befürworterinnen und Befürworter einer hälftigen Aufteilung argumentierten vor allem, dass die Volksabstimmung zum neuen Verfassungsartikel nur mit einer ausgeglichenen Verteilung der Erträge gewonnen werden könne. Auch drohe ohne diese die Schere zwischen Tief- und Hochsteuerkantonen weiter aufzugehen. «Diese Volksabstimmung müssen wir gewinnen», sagte etwa Markus Ritter (Mitte/SG).
Cédric Wermuth (SP/AG) wies daraufhin hin, dass die Idee dieser Mindeststeuer nicht die direkte Rückverteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen in die Konzernzentralen oder an die Manager dieser Unternehmen sei. «Die Idee ist, dass die Menschen in diesem Land endlich etwas weniger beitragen müssen, weil grosse Unternehmen bisher nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur geleistet haben», sagte Wermuth.
Rund 2000 betroffene Unternehmen in der Schweiz
Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.
Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Über die dafür nötige Verfassungsänderung werden Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat den entsprechenden Bundesbeschluss mit 127 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen an. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.