Darum geht es: Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU. Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen.
Das ist der Stand der Debatte: Von Anfang an war im Ständerat klar, dass diese Steuerreform eine Mehrheit findet, zumindest im Grundsatz. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mit der neuen Steuer zusätzliches Geld in die Kassen der Kantone und des Bundes fliessen dürfte. Die Rede ist von – schätzungsweise – einer bis zweieinhalb Milliarden Franken Mehreinnahmen jährlich.
Die Rats-Linke auf der einen Seite begrüsste die globale Mindeststeuer von 15 Prozent, weil grosse, internationale Konzerne deswegen mehr Steuern bezahlen müssen.
Die Bürgerlichen auf der anderen Seite nehmen die zusätzliche Belastung der Firmen in Kauf, weil sie wissen: Wenn nicht die Schweiz selber die Mindeststeuer erhebt, dann dürfen – so sieht es der Mechanismus der OECD-Reform vor – ausländische Staaten die Differenz zum globalen Steuersatz von 15 Prozent für sich eintreiben.
Finanzminister Ueli Maurer von der SVP sprach unumwunden von einer «Kampfansage» gegen den Steuerstandort Schweiz.
Das gibt zu reden: Umstritten ist die Verteilung der zusätzlichen Steuermilliarden. Hier gehen die Meinungen zwischen Links und Rechts deutlich auseinander: Die Linke will einen möglichst grossen Teil in die Bundeskasse fliessen lassen, um damit Ausgaben für die Allgemeinheit zu finanzieren.
Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat dagegen will – ebenso wie der Bundesrat – den Kantonen mindestens 75 Prozent der Mehreinnahmen zusprechen. Konkret profitieren damit zunächst hauptsächlich die Kantone Genf, Waadt, Basel-Stadt, Zug und Zürich, wo besonders viele Grosskonzerne angesiedelt sind. Mit dem Geld, so die Idee, können dann die Kantone ihre Attraktivität als Firmenstandort fördern. Die übrigen Kantone würden dann indirekt – über den interkantonalen Finanzausgleich – ein Stück vom Kuchen bekommen.
Interessant ist, dass heute im Ständerat mit Eva Herzog (SP/BS) auch eine Vertreterin der Linken dafür plädierte, möglichst viel Geld bei den Kantonen zu belassen. Denn diese hätten, so das Argument, auch den grössten Aufwand, um die Firmen bei sich zu behalten. Am Pharma-Standort Basel zählten nicht nur die Steuersätze.
Das wurde entschieden: Im Ständerat setzten sich am Mittwoch – nach einer über zweistündigen Debatte – die Interessen der Kantone durch. Es blieb beim Verteilschlüssel, den der Bundesrat vorgeschlagen hat: Lediglich 25 Prozent der Zusatzeinnahmen soll der Bund erhalten. Der grosse Rest von 75 Prozent geht demnach an die Kantone. Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.
So geht es weiter: Am Schluss wird es auch eine Volksabstimmung geben, weil eine Verfassungsänderung nötig ist zur definitiven Umsetzung der neuen Steuer. Und um eine solche Abstimmung zu gewinnen, wird es noch intensivere Diskussionen brauchen über die Verteilung der Zusatzeinnahmen.