- In Bern wird heftig darüber gestritten, wie verbindlich der Kaufpreis der 36 neuen Kampfjets des US-Herstellers Lockheed Martin ist.
- Während die Eidgenössische Finanzkontrolle hohe finanzielle Risiken sieht, verteidigt sich das zuständige Bundesamt, Armasuisse, vehement.
Nicht zum ersten Mal gibt es Kritik am Kampfjet-Entscheid. Seit sich der Bundesrat für den US-amerikanischen Jet vom Typ F-35-A entschieden hat, werden immer wieder ähnliche Punkte aufgebracht. So zum Beispiel die finanziellen Risiken, die vom zuständigen Bundesamt, der Armasuisse, wenig abgeklärt worden seien. Kritikerinnen und Kritiker monieren, es gebe keine garantierten oder Fixpreise für die 36 Jets.
Es gibt keine absolute Rechtssicherheit eines Festpreises im Sinne eines Pauschalpreises nach schweizerischem Recht.
Diese Position erhält nun Unterstützung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Sie kommt in einem am Freitag publizierten Bericht zum Schluss, es gebe «keine absolute Rechtssicherheit eines Festpreises im Sinne eines Pauschalpreises nach schweizerischem Recht». Auch bei Betrieb und Wartung könne es zu Mehrkosten kommen.
Michel Huissoud, Direktor der EFK, sagt dazu: «Zwei Juristen durften die Verträge lesen, alle Verträge.» Sie seien zum Schluss gekommen, dass man keine eindeutige Aussage machen könne. Die EFK hat laut dem Bericht drei verschiedene Vertragsdokumente angeschaut. So sei in der Offerte der USA die Rede von geschätzten Preisen, nicht von Festpreisen.
Rede ist von Kostenunterschätzung
Und auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen würden zeigen, dass die Schweiz als Käuferin am Ende die Gesamtkosten bezahlen müsse, auch wenn die Schätzung in der Offerte tiefer war. Die Finanzkontrolle spricht in diesem Zusammenhang von einer Kostenunterschätzung.
Sie empfiehlt der zuständigen Beschaffungsbehörde deshalb beispielsweise, «die finanziellen Risiken in die Risikodatenbank des Projekts aufzunehmen und Massnahmen zu ihrer Beherrschung festzulegen». Es bestehe Verbesserungspotenzial.
Spätere Erklärung nicht einklagbar
Das Verteidigungsdepartement (VBS) widerspricht in seinen Stellungnahmen vehement. Es hält fest: Der Kauf werde mithilfe von Festpreisverträgen abgewickelt. Diese berücksichtigten die US-Inflation. Und auch punkto Betriebskosten verfüge die Schweiz über eine hohe Planungssicherheit. Diese seien bis ins Jahr 2040 «verbindlich offeriert».
Zusätzlich gebe es eine nachträgliche schriftliche Erklärung, die das gemeinsame Verständnis in dieser Frage festhalte. Sie sei von der Schweiz und den USA unterschrieben worden, so das VBS.
Huissoud kritisiert diesbezüglich allerdings fehlende rechtliche Mittel. «Es gibt keine Gerichtsbarkeit. Man kann nicht eine Divergenz zwischen den Parteien vor ein Gericht bringen. Das ist ausgeschlossen.» Gibt es einen Streit zwischen den USA und der Schweiz, bei Lieferverzögerungen oder Kostenüberschreitungen, kann kein Gericht angerufen werden.
Das VBS sieht darin kein Problem. Die Schweiz habe gute Erfahrungen gemacht mit Rüstungsverträgen mit den USA. Zudem zeige die über 40-jährige Erfahrung der Armasuisse bei der Abwicklung von Rüstungsgeschäften, «dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen ist». Die EFK und das VBS sehen die Faktenlage offensichtlich unterschiedlich. Die definitive Antwort, ob die Schweiz Festpreise bekommt und damit kein finanzielles Risiko eingeht, wird damit zu einer Interpretations- oder gar zu einer Vertrauensfrage.