Für den Bundesrat sei nur der Kauf des Kampfjet-Typs F-35A möglich gewesen. Dies erklärte Verteidigungsministerin Viola Amherd an der Medienkonferenz vom 30. Juni 2021, nachdem sich der Bundesrat für das Angebot des amerikanischen Herstellers Lockheed Martin entschieden hatte.
Sie begründete dies damit, dass der F-35A in der Evaluation mit einem deutlich besseren Resultat als der zweitplatzierte Konkurrent abgeschnitten habe. Die VBS-Vorsteherin verwies dabei auf die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 2019 zu einem Planungsbeschluss für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
Darin heisst es: «Der Bundesrat ist (…) bei der Typenwahl frei. Bei gleichwertigen Angeboten können aussenpolitische Aspekte eine Rolle spielen.»
Es bestand kein Spielraum für politische Überlegungen.
Ein am selben Tag präsentiertes Kurzgutachten des Bundesamts für Justiz (BJ), welches der Bundesrat eine Woche zuvor bei diesem bestellt hatte, folgerte aus dieser Formulierung in der Botschaft: «Aussenpolitische Aspekte dürfen erst berücksichtigt werden, wenn zwei Angebote im Lichte der Zuschlagskriterien gleichwertig sind.»
Verteidigungsministerin Amherd zog ihrerseits in der Medienkonferenz vom 30. Juni 2021 daraus das Fazit: «Das Resultat der Evaluation zeigt klar, dass nicht von gleichwertigen Angeboten gesprochen werden kann. Damit bestand kein Spielraum für politische Überlegungen.»
Wirklich nicht? Noch am 5. September 2018 hatte der Bundesrat in einer Antwort auf eine Anfrage von Mitte-Präsident Gerhard Pfister im Nationalrat eine völlig andere Haltung vertreten. Pfister stellte dem Bundesrat die Frage, inwiefern «politische Gegengeschäfte» bei der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen in Betracht gezogen würden.
Die Landesregierung hielt dazu fest: «Der Bundesrat ist bei der Typenwahl frei. Aussenpolitische Aspekte können eine Rolle spielen. (…) Politisches Entgegenkommen müsste durch die Regierung des Herstellerstaates erfolgen.»
Widersprüchliche Aussagen
Diese Position war während Monaten auch auf der Webseite des Verteidigungsdepartements VBS schwarz auf weiss nachzulesen – lange nach Erscheinen der bundesrätlichen Botschaft zum Planungsbeschluss. Noch am Tag des Typen-Entscheids des Bundesrates vom 30. Juni 2021 wurde dort Folgendes festgehalten, wie ein Screenshot der Webseite vom 1. Juli 2021 belegt:
«Allgemein gilt: Das Flugzeug mit den besten technischen Leistungen kann, muss aber nicht, den Zuschlag erhalten, wenn alle Faktoren, inklusiv Preis, berücksichtigt werden. Neben militärisch-technischen und operationellen Anforderungen können auch kommerzielle, umweltrelevante, logistische und rüstungspolitische Aspekte berücksichtigt werden, auf politischer Stufe überdies möglicherweise auch finanz-, sicherheits-, aussen-, handels- und industriepolitische Gesichtspunkte.»
Das eigene Departement von Viola Amherd machte auf seiner Webseite also klar, dass andere Faktoren als Technik oder Preis den Ausschlag geben dürften für den Kauf des neuen Kampfjets. Das aber war genau das Gegenteil von dem, was die VBS-Vorsteherin im Namen des Bundesrates an der Medienkonferenz vom 30. Juni 2021 erklärt hatte.