- Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» dem Volk ohne Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen.
- Die Initiative gefährdet laut Bundesrat den Wohlstand, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sowie die Sicherheit in der Schweiz und stellt den bilateralen Weg mit der EU grundsätzlich infrage.
- Die Herausforderungen der Zuwanderung sollen, falls nötig, mit Massnahmen im Arbeitsmarkt, Wohnungswesen und Asylbereich gelöst werden.
Wie Justizminister Beat Jans vor den Medien darlegte, hätte eine Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Funktionieren der Gesellschaft der Schweiz. Denn im Fall, dass dereinst mehr als zehn Millionen Menschen in der Schweiz leben würden und keine wirksameren Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt werden könnten, müsste das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden.
Es geht um die Handlungsfähigkeit und damit um den Wohlstand und die Sicherheit der Schweiz.
Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommen würde nach den Worten von Jans den bewährten bilateralen Weg mit der EU gefährden. Denn damit fielen die bilateralen Abkommen I und damit auch der privilegierte Zugang zum europäischen Binnenmarkt weg. Es gehe um die Sicherheit, den Wohlstand und die Handlungsfähigkeit der Schweiz.
Der Bundesrat teile das Kernanliegen der Initiative nicht, stellte Jans fest. Auch der Bundesrat wolle die Zuwanderung steuern, ohne aber die Schweiz international zu isolieren.
Laut Jans wäre mit einem Ja zur Initiative auch die weitere Teilnahme am Schengen- und Dublin-System gemäss den Bilateralen II in Gefahr, was zu mehr irregulärer Migration und mehr Asylsuchenden führen könnte. Ohne Zugang zur europäischen Fahndungsdatenbank wiederum wäre die Bekämpfung der Kriminalität erschwert und die innere Sicherheit gefährdet.
Jans erinnert, dass Asylsuchende im Schengenraum nur einmal ein Asylgesuch stellen können. Die Schweiz könne damit mehr als dreimal mehr Asylsuchende in andere Länder überstellen, als sie übernehmen müsse: «Wenn das wegfällt, müsste das Asylwesen ausgebaut werden und würde teurer.» Denn die Schweiz wäre verpflichtet, eine beträchtliche Anzahl mehr Zweitgesuche zu bewältigen.
Bundesrat bevorzugt eigenes Schutzdispositiv
Einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag lehnt der Bundesrat ab. Um die Zuwanderung dauerhaft zu begrenzen, müsste die Schweiz gemäss Landesregierung nämlich Massnahmen ergreifen, die dem Wohlstand schaden und mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar wären. Zudem kollidiere das Kernanliegen der Initiative mit dem Ziel, den zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Der Bundesrat betont, dass die Zuwanderung in die Schweiz in erster Linie in den Arbeitsmarkt erfolge, was im Wohnungsmarkt spürbar sei. Entsprechend seien bereits Massnahmen beschlossen worden, um dem zunehmend knappen Wohnungsangebot zu begegnen.
Die Schweiz habe zudem mit der EU ein wirksames Schutzdispositiv ausgehandelt, mit Ausnahmen, Absicherungen und einer Schutzklausel. Diese könnten es der Schweiz erlauben, «befristete Schutzmassnahmen zu ergreifen oder in begründeten Fällen die Zuwanderung aus der EU zu beschränken, ohne das Freizügigkeitsabkommen und den bilateralen Weg infrage zu stellen».