- Der Ständerat hat Ziffer 2 des Postulats von Daniel Jositsch (SP/ZH) zur Überprüfung der Struktur, Organisation, Zuständigkeit der Überwachung der Bundesanwaltschaft an den Bundesrat überwiesen.
- Damit bekommt der Bundesrat den Auftrag, die heutigen Zuständigkeiten der Strafverfolgungsbehörden zwischen Bund und Kantonen nach 20 Jahren zu überprüfen.
- Bundesrätin Karin Keller-Sutter begründete, warum sie dies für sinnvoll hält.
Wenn es um die Bundesanwaltschaft geht, denkt man sofort an die Person des Bundesanwalts. Im übrig gebliebenen Teil des Postulats, der nicht in die Hände der Geschäftsprüfungskommission gelegt wurde, geht es aber um einen anderen Punkt: Wann sind die Strafverfolgungsbehörden des Bundes zuständig und wann die der Kantone?
Das Beispiel von Bundesrätin Keller-Sutter zeigt die Schwierigkeit: «Als in der Romandie ein Strommast beschädigt wurde, wusste man nicht, ob es sich um Sabotage oder um einen Akt mit Sprengstoff gehandelt hatte.» Nach der heutigen Regelung wäre für einen Sabotageakt der Kanton zuständig, für eine terroristische Tat mit Sprengstoff der Bund. Es sei nötig, dass man wisse, wer zuständig sei, so die Bundesrätin.