- Der Bundesrat hat das Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes im Verhältnis zur EU verabschiedet.
- 14 Massnahmen sollen in die Vernehmlassungsvorlage für das Gesamtpaket mit der EU aufgenommen werden, wovon sich auf 13 die Sozialpartner und Kantone verständigt haben.
- Als weitere Massnahme im Gesamtpaket schlägt der Bundesrat einen verbesserten Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter vor.
Die Massnahmen, auf die sich die Sozialpartner und die Kantone bereits im Februar verständigt hatten, konnten seither erfolgreich konkretisiert werden, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien darlegte. Die Sozialpartner hätten sich nun gestützt auf die Vorschläge des Bundesrats auf weitere Massnahmen verständigt.
Gesamtarbeitsverträge absichern
Diese Massnahmen sichern laut Parmelin den Bestand der heute allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge mittels Anpassungen bei den sogenannten Quoren ab.
Zudem soll der Rechtsschutz für inländische Betriebe verbessert werden, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt werden sollen.
Aufgrund der seit Dezember 2022 vom SECO geführten Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen sowie einer Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat der Bundesrat zudem beschlossen, einen verbesserten Kündigungsschutz, insbesondere für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, vorzuschlagen.
Lohndumping über Spesen verhindern
Die insgesamt 14 Massnahmen seien gezielt ausgerichtet auf die Bereiche, in denen das Lohnschutzniveau besser abgesichert werden müsse, betont der Bundesrat. Sie richteten sich in erster Linie an die an Entsendebetriebe aus dem EU-Raum.
Soweit sie sich auch an Schweizer Unternehmen richten, schaffen sie laut Bundesrat keine wesentlichen neuen Belastungen für inländische Firmen und schränken den flexiblen Arbeitsmarkt nicht ein.
Was die Spesenregelung betrifft, so will die Schweiz das Entsendegesetz ergänzen, wie Seco-Chefin Helene Budliger Artieda erklärte. Und zwar für den Fall, dass die Regelung im Herkunftsland die effektiven Kosten des Aufenthaltes in der Schweiz nicht deckt: «Damit muss das nach effektiven Kosten in der Schweiz abgegolten werden», betonte die Staatssekretärin und zeigte sich überzeugt, dass so kein Lohndumping über Spesen betrieben werden kann.