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Das ist der Energie-Notfallplan des Bundes für den Winter
Aus Info 3 vom 30.06.2022. Bild: Keystone/Archiv
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Möglicher Strom- und Gasmangel So sieht der Strom-Notfallplan des Bundes aus

Vom Sparappell bis zur zeitweisen Netzabschaltung: Für eine Stromknappheit im Winter besteht ein Drei-Schritte-Plan.

Das Risiko einer Strommangellage, in welcher die Stromunternehmen die Versorgung nicht mehr aus eigener Kraft sicherstellen können, sei real und präsent, sagte jüngst Michael Wider, Präsident des Vorstandes des Verbands der Elektrizitätsunternehmen VSE.

1. Schritt: Sparappell an die Bevölkerung

Sollte die Schweiz im Winter auf eine solche Strommangellage zusteuern, gibt es eine ziemlich präzise Kaskade von Massnahmen: Ein erster Schritt wären Sparappelle des Bundesrats an die Bevölkerung.

Reicht das nicht aus, würde es verbindlicher: Der Bundesrat würde gewisse Anwendungen verbieten, auf die man verzichten kann, erklärt VSE-Direktor Michael Frank. Als Beispiele nennt er Jacuzzis, Saunas, Hallenbäder, Skilifte und Schneekanonen im Winter, aber auch Leuchtreklamen könnten betroffen sein, um den Konsum zu senken.

Beim Verzichtbaren könnten Jacuzzis, Saunas, Hallenbäder, Skilifte und Schneekanonen, aber auch Leuchtreklamen betroffen sein, um den Konsum zu senken.
Autor: Michael Frank Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

2. Schritt: Grossverbraucher müssen reduzieren

Wenn das noch immer nicht ausreicht, würde der Bundesrat für die Grossverbraucher anordnen, ihren Konsum auf 80 Prozent zu reduzieren. Das beträfe dann laut Frank die gesamte Wirtschaft.

«Hier ist das grosse Volumen an Stromkonsum. Wenn man das herunterbringt, kann mit einem verminderten Stromangebot das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage im Netz erhalten, um die Notmassnahme von Netzabschaltungen zu vermeiden», erklärt Frank.

3. Schritt: Netz aus im 4-8-4- oder 4-4-4-Stundentakt

Als dritten und letzten Schritt würde der Bundesrat dann anordnen, dass die Netze periodisch abgeschaltet werden müssen. Gemäss Frank würde dann entweder das Netz für vier Stunden abgeschaltet und während acht Stunden Strom liefern oder im Vierstundentakt ab- und wieder eingeschaltet.

Das Netz würde entweder für vier Stunden abgeschaltet und während acht Stunden liefern oder im Vierstundentakt ab- und eingeschaltet.
Autor: Michael Frank Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

Um darauf vorbereitet zu sein, müssen die Elektrizitätsunternehmen entsprechende Pläne vorbereiten, die sie im Krisenfall den Krisenstäben übergeben. Diese Pläne seien grundsätzlich geheim, sagt Frank. Die kantonalen Krisenstäbe könnten die Pläne aber veröffentlichen, wenn sie wollten: «Im Vorfeld werden diese Pläne aus Sicherheitsüberlegungen nicht veröffentlicht, damit die Kriminalitätsrate nicht steigt.»

Das sind bis jetzt alles Pläne und Worst-Case-Szenarien. Ob sie eintreten, hängt auch damit zusammen, ob es in den nächsten Wochen regnet und dies die Stauseen mit Wasser füllt – für den Strom im Winter.

Info 3, 30.06.2022, 12:00 Uhr

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