Ob diesen Sommer Openair-Konzerte und Sportanlässe stattfinden werden, hängt primär von der Entwicklung der Pandemie ab. Aber nicht nur. Ebenso zentral ist, ob die Veranstalter die Planung in Angriff nehmen können.
Das Parlament hat deshalb letzte Woche den Artikel 11a ins überarbeitete Covid-Gesetz eingefügt, der eine Art Ausfallversicherung für Grossveranstaltungen einführt. Diese soll den Organisatoren erlauben, trotz Pandemie besser planen zu können. Doch der Schutzschirm macht die Branche nur halb glücklich.
Das Heitere Openair will es nochmals versuchen
Das gilt etwa für Christoph Bill, den Geschäftsführer des Heitere Openair in Zofingen. 2020 musste es pandemiebedingt abgesagt werden. Dieses Jahr will es Bill noch einmal versuchen.
Gegen 50 Bands sollen Anfang August auftreten, darunter auch einige Schweizer Bands. Das Programm ist mit dem letztjährigen fast identisch, weil die Verträge um ein Jahr verschoben worden sind.
Dennoch bleibt die Frage, ob ein Veranstalter jetzt das Risiko eingehen soll, die Feinplanung anzugehen und erste Vorauszahlungen zu tätigen. Bill, der auch Präsident der Branchenvereinigung der Konzertveranstalter SMPA ist, sieht sich vor einem Dilemma. «Eigentlich steigen die Kosten laufend und die Risiken werden grösser.»
Man weiss nicht, welchem Risiko man sich aussetzt. Das kann dazu führen, dass man die Notbremse ziehen muss.
Trotzdem wolle man der Kundschaft etwas bieten. «Gleichzeitig weiss man nicht, welchem Risiko man sich aussetzt. Das führt in vielen Fällen dazu, dass man die Notbremse ziehen muss.»
Bill selbst hat die Notbremse bisher nicht gezogen. Er hofft darauf, dass die neu beschlossene Risikogarantie auch für seine Veranstaltungen gelten wird.
Wenn Grossveranstaltungen abgesagt werden müssen, kann sich der Bund laut dem Gesetz an den ungedeckten Kosten beteiligen. Geld vom Bund gibt es aber nur zur Hälfte. Für die andere Hälfte muss der jeweilige Kanton aufkommen.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass nur Anlässe von überkantonaler Bedeutung unterstützt werden dürfen. Doch wo zieht der Bund die Grenze?
Die Befürchtung ist, dass wir 26 verschiedene Lösungen und Tempi haben werden.
Christoph Bill etwa ist überzeugt, dass sein Anlass ein überregionaler sei. An das Heitere Openair würden auch Besucher aus Luzern, Bern und Solothurn anreisen. Ob das der Bund gleich sieht, ist noch unklar.
Auch Christoph Kamber bereitet die unklar definierte Abgrenzung Bauchschmerzen. Kamber ist Präsident von Expo-Event, dem Verband der Messe-Veranstalter und Zulieferbetriebe.
Auch wenn die Branchenvertreter den neuen Schutzschirm begrüssen, hätten sie sich eine zentrale Anlaufstelle beim Bund gewünscht, ähnlich wie in Österreich. «Die Befürchtung ist, dass wir 26 verschiedene Lösungen und Tempi haben werden», so Kamber.
Die Angst vor dem Flickenteppich
Die Angst vor einem Flickenteppich sei gross. Kamber verweist auf die Härtefallregelungen, die kantonal unterschiedlich ausgestaltet worden sind.
Bei den Kantonen, die den Schutzschirm mit umsetzen und mitfinanzieren müssen, zeigt man sich dagegen optimistisch. Der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker etwa begrüsst die Lösung.
Ich bin zuversichtlich, dass man eine sinnvolle Lösung findet.
Unkonventionell und unbürokratisch solle die Umsetzung werden, fordert er von Bund und Kantonen, sagt der Kantonsvertreter. «Wir haben immer Lösungen gefunden bei den Härtefallmassnahmen», so Stocker. «Ich bin zuversichtlich, dass man auch hier eine sinnvolle Lösung findet.»
Nun ist der Bund gefordert. Er muss in einer Verordnung die Details klären. Doch die Veranstalter warnen, dass es jetzt schnell gehen müsse. Ansonsten bliebe vielen nichts anderes übrig, als bald erneut die Notbremse zu ziehen.