Restaurantterrassen offen: Ab heute Montag dürfen auf Terrassen und Aussenbereichen von Restaurants wieder Gäste bewirtet werden. Es gilt jedoch eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von allen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
Zudem muss zwischen den Tischen ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Da viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung nicht kostendeckend wirtschaften können, wird laut dem Bundesrat die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
Begrenzte Publikumsveranstaltungen: Auch Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich – draussen mit 100 Personen, drinnen mit 50 Personen. Das gilt für Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokale. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Es gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Zudem besteht eine Sitz- und Maskentragpflicht, die Abstandsregel von 1.5 Metern sowie ein Konsumationsverbot. Von Pausen bei den Veranstaltungen sollte aber laut Bundesrat abgesehen werden.
Sport und Kultur auch für Erwachsene: Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden ab heute auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert und für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden. In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Fällen gelten aber strengere Abstandsregeln.
Zurück auf die Hochschulen: Der Präsenzunterricht ausserhalb der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II ist eingeschränkt wieder möglich, insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso gilt die Masken- und Abstandspflicht.