Wenn der Strom sehr knapp würde und mildere Massnahmen zu wenig nützen, könnte es kühl werden zu Hause. Wie kühl, hängt allerdings von der Art der Heizung ab. Wärmepumpen und Elektroheizungen dürften noch auf maximal 18 Grad aufgedreht werden. Gasheizungen bei Gasknappheit noch auf 20 Grad. Und wer mit Öl heizt, hätte überhaupt keine Einschränkung.
So schlägt es der Bundesrat vor. Gleichzeitig dürften zum Beispiel gewerbliche Saunas und Whirlpools oder Schneekanonen in dieser Phase noch weiterlaufen. Erst wenn auch Stromrationierungen für die Wirtschaft zu wenig Effekt hätten, käme das Aus für Wellnessanlagen und den Skibetrieb.
Einheitliche Temperaturvorgabe gefordert
«Der Bundesrat setzt die Prioritäten komplett falsch», kritisiert Michael Töngi, Vizepräsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes sowie Nationalrat der Grünen, gegenüber SRF News. «Man muss diese Sachen einschränken, bevor man mit Temperaturreduktionen in den privaten Bereich eingreift. Viele können gut mit 18 Grad leben und sollen dies auch tun, wenn es nötig ist. Aber einige brauchen es wärmer, zum Beispiel Kranke oder Ältere, die nicht mehr aus dem Haus können.»
Der Bundesrat setzt die Prioritäten komplett falsch
Er fordert, der Bundesrat solle die Grenze von 20 Grad nicht unterschreiten – so, wie er dies auch bei einer Gasknappheit vorsieht. «Unterschiedliche Vorgaben, mal 18, mal 20 Grad, das verstehen die Leute auch nicht, das ist nicht umsetzbar.»
Darin stimmt ihm der Direktor des Hauseigentümerverbandes, Markus Meier, zu: «In einer Notlage sollten für alle Heizungsarten dieselben Temperaturen gelten, unabhängig davon, ob die Heizung mit Öl, Strom, Gas oder Pellets läuft», sagt Meier.
Ungleichbehandlung von Betagten?
Er stört sich auch an der Ungleichbehandlung von Betagten. Wohnen sie in Altersheimen, bleiben sie von Temperaturvorgaben verschont. Wohnen sie hingegen daheim, müssten sie im schlimmsten Fall mit 18 Grad auskommen. «Wir glauben, das ist ungesund für die Gesellschaft. Das Tempolimit 100, das der Bundesrat in einer Mangellage vorsieht, würde ja auch für alle Autos gelten, egal ob Benziner oder Elektroautos. So müsste es auch mit den Heizungen sein», sagt Meier.
Im Gegensatz zum Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert Meier eine Maximaltemperatur von 18 Grad nicht grundsätzlich. «Wenn eine Notlage eintritt, sind wir einverstanden mit solchen Massnahmen.» Während Töngi sagt, dass bei weniger als 20 Grad auch rechtlich gesehen ein Mangel am Mietobjekt angemahnt werden könnte und sich die Frage einer Entschädigung stelle, sagt Meier, da es seine solche Notlage noch nie gegeben habe, existiere auch noch keine Rechtsprechung dazu.
Bund wägt ab
Setzt der Bundesrat die Prioritäten falsch? «Letztlich wurden die Massnahmen mit der Wirtschaft und den Kantonen diskutiert», sagte dazu Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie beim Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung, an der gestrigen Medienkonferenz des Bundesrates. «Es ist eine Abwägung, damit zum Beispiel der Tourismussektor noch in einer gewissen Form aufrechterhalten werden kann.»
Und zur Frage, ob nach der Logik des Tempolimits für alle Autos nicht auch Temperaturbeschränkungen für alle Heizungen gelten müssten, meinte er: «Man kann natürlich immer weiterdiskutieren, was noch möglich wäre.»