Weihnachts-Lichterketten, Spielkonsolen, Party-Beleuchtung: All dies würde während einer Strommangellage verboten. Doch: Der Bundesrat betont, dass zuerst zum Sparen aufgerufen wird und erst danach Einschränkungen und Verbote folgen könnten.
Die Versorgungslage im Winter sei angespannt, aber nicht gravierend gefährdet. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Welche Einschränkungen plant der Bundesrat?
Drohen weitere Massnahmen bei einer Verschärfung der Lage?
Reichen genannte Schritte nicht, kommt es zu einer Kontingentierung von stromintensiven Firmen. Das heisst: Diese Unternehmen hätten nur noch eine gewisse Menge Strom pro Monat zur Verfügung. Erst danach würden in einem vierten Schritt Sportanlagen wie Skiliften, aber auch Kinos oder Konzerten der Stecker gezogen. Die allerletzte Massnahme wären Netzabschaltungen, dabei würden einzelne Teilgebiete des Stromnetzes abwechselnd abgeschaltet.
Können wir diesen Winter Ski fahren?
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Auffällig ist, dass die Skigebiete ihre Lifte beim angekündigten Sparplan bis fast zuletzt laufen lassen können – der Tourismus wird von harten Massnahmen lange verschont. Auf den ersten Blick scheint die Skisaison gerettet.
«Es ist wichtig, dass die Tourismus-Branche kein Betriebsverbot auferlegt bekommt», sagt Rudolf Minsch, Chefökonom bei Economiesuisse. Klar sei aber: Diese Detail-Regelungen werden auch noch in den nächsten Wochen zu reden geben. Das letzte Wort in Sachen Skifahren ist also noch nicht gesprochen.
Warum ist der Stromsparplan des Bundes so detailliert?
«Weil Wirtschaftsvertreter möglichst genau wissen wollten, was auf sie zukommen könnte», sagt SRF-Bundeshauskorrespondentin Nathalie Christen. Dies zeige sich beispielsweise auch beim Heizen: Während allgemein eine Höchsttemperatur von 19 Grad gelten würde, dürften zum Beispiel Gästezimmer des Gastgewerbes noch 20 Grad warm sein. Und wenn der Bundesrat im schlimmsten Fall sogar nur noch 18 Grad erlauben würde, dürften gewerbliche Saunas immer noch bis zu sieben Stunden täglich laufen. «Ich könnte mir vorstellen, dass das in der Vernehmlassung ein Thema sein wird», so Christen.
Gelten bei Strom- und Gasheizungen die gleichen Regeln?
Nein. Falls der schlimmste Fall eintritt, dürfen Heizungen mit Strom nur bis 18 Grad aufgedreht werden. Gasheizungen aber auf 20 Grad. Vor einer Woche erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin
hinsichtlich einer möglichen Gasmangellage, 20 Grad könne man einfacher einstellen. Und zudem hat das Bundesgericht festgehalten, dass Mietende ein Anrecht auf 19 bis 21 Grad haben. Auf die Frage, ob diese Argumente bei Stromheizungen nicht gelten, sagte Parmelin sinngemäss: Wenn die Lage so schlimm sei, dass 18 Grad gelten, gebe es keine Alternativen.
Wird es in der Schweiz zu einer Strommangellage kommen?
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Das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schätzt die Lage folgendermassen ein:
«Die Verfügbarkeit von Gas zur Stromerzeugung ist für die Versorgungssicherheit im nächsten Winter von Bedeutung. Mit der Trockenheit in Mitteleuropa, welche die Produktion der Wasserkraftwerke beeinträchtigt, der sich in Revision befindenden Kernkraftwerke in Frankreich und dem Krieg in der Ukraine ist in den kommenden Monaten mit einer Anspannung der Strommärkte zu rechnen.
Im Gegensatz zur Situation beim Erdgas verfügt die Schweiz jedoch über eine substantielle Eigenproduktion. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) beobachtet laufend die Situation in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Behörden, namentlich dem Bundesamt für Energie (BFE), der wirtschaftlichen Landesversorgung WL sowie mit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.
Da die Schweiz aber auch beim Strom auf Importe angewiesen ist und Gas ebenfalls eine Rolle spielt in der Stromproduktion, kann eine Mangellage nicht ausgeschlossen werden. Mehr Informationen unter: Faktenblatt Mangellage im Strombereich.
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Wie sollen die Vorgaben kontrolliert werden?
Gleich wie bereits vergangene Woche im Rahmen der Medienkonferenz zur drohenden Gasmangellage vom Bund angekündigt, ist mit keiner «Temperatur- oder Energiepolizei» zu rechnen. Doch falls Massnahmen in Kraft gesetzt würden, gebe es Stichproben – zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, kündigte Parmelin an. Als Vergleich nannte er Kontrollen im Strassenverkehr und während der Corona-Pandemie. Zuständig dafür sind die Kantone.
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