- Der gewerbsmässige Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern und sogenannten Posing-Bildern soll unter Strafe gestellt werden. Der Ständerat hat die Motion von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli angenommen.
- Allerdings fiel die Annahme der Motion knapp aus: Bei einem 20 zu 20 Stimmen sowie einer Enthaltung stimmte Ratspräsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) in seinem Stichentscheid für die Annahme der Motion.
- Damit muss der Bundesrat eine Strafnorm ausarbeiten.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hielt jedoch fest, dass das Bundesgericht die Definition pornografischer Aufnahmen bereits ausgeweitet habe. Somit stelle sich die Frage, was genau unter den neuen Straftatbestand fallen würde. So wäre beispielsweise der Begriff «Posing-Bilder» zu definieren. Ein typisches Posing-Bild sei demnach ein gestelltes Bild, wobei die abgebildete Person auch teilweise bekleidet sein könne.
Der Handel mit pornografischen Aufnahmen von Kindern ist tatsächlich bereits verboten. Auch der Besitz und Konsum wird bestraft. Rickli argumentierte aber im Nationalrat, das genüge nicht. Bilder – die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigten – gälten nicht als Kinderpornografie.
Posing-Bilder als Einfallstor zu harter Pornografie?
Pädosexuelle nutzten die Grauzonen zudem bewusst aus, sagte Rickli. Und Posing-Bilder seien häufig die Eintrittskarte für harte pornografische Abbildungen. Deshalb sei das Strafgesetzbuch zu ergänzen. Dabei müsse auf der einen Seite sichergestellt werden, dass Fotos fürs Familienalbum nicht kriminalisiert würden. Auf der anderen Seite dürfe aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich viele Täter im Familienumfeld befänden.
Die Gegner der Motion im Ständerat argumentierten ihrerseits, es sei unklar, welche Art von Bildern genau verboten werden solle und welche Handlungen unter das Verbot fielen. Schon im Begriff «Posing» sei eine gewisse Unschärfe, stellte Thomas Hefti (FDP/GL) fest.
Claude Janiak moniert Symbolpolitik
Andrea Caroni (FDP/AR) warnte ausserdem davor, viele Menschen zu kriminalisieren. Auch er habe schon Bilder von nackten Kindern hergestellt und verbreitet – nämlich Bilder seines Babys in der Badewanne. In diesem Zusammenhang hielt er wie Justizministerin Sommaruga fest, dass in der Gerichtspraxis der Pornografiebegriff sehr weit gefasst sei – mit Ausnahme eines Familienschnappschusses am Strand.
Ständerat Claude Janiak (SP/BS) stellt darüber hinaus fest, dass allein zwischen 2007 und 2016 insgesamt 58 Änderungen im Strafrecht angebracht wurden. An der Anzahl Verurteilungen habe das nichts geändert. Beim zur Diskussion stehenden Vorstoss gehe es deshalb um reine Symbolik.
Daniel Jositsch (SP/ZH) erwiderte, das Parlament sollte sich der Verantwortung der Gesetzgebung stellen und die Frage nicht der Gerichtspraxis überlassen.