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Chefunterhändler Balzaretti: Die Schweiz muss sich bewegen
Aus Tagesschau vom 11.08.2018.
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Rahmenabkommen mit EU «Unsere Situation darf nicht gefährdet werden»

  • Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU steht auf der Kippe.
  • Dies, nachdem Gewerkschafter die Gespräche mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann über Anpassungen der flankierenden Massnahmen scheitern liessen.
  • Wenn sich die Schweiz nicht bewege, dann gebe es keine Einigung, davon ist der Schweizer Chef-Unterhändler Roberto Balzaretti überzeugt.

Balzaretti nahm am Samstag am Auslandschweizer-Kongress in Visp (VS) teil. Die Auslandschweizer tagten zum Thema «Die Schweiz ohne Europa – Europa ohne die Schweiz». Der Chef-Unterhändler mahnte: Die Schweiz müsse sich bei den flankierenden Massnahmen bewegen.

«Es muss machbar sein, dass wir uns annähern, in einer Form, die unsere wohlerworbene Situation nicht gefährdet. Wenn das nicht möglich ist, dann gibt es in diesem Punkt keine Vereinbarung mit der EU. Dann ist das Abkommen nicht möglich.»

EU-Vertreter haben den Ton bereits verschärft. Ohne Einigung beim Arbeitnehmerschutz kein Rahmenabkommen, ohne Rahmenabkommen keine Weiterentwicklung des bilateralen Weges.

Gleiche Regeln für alle

Balzaretti dazu: «Zurzeit haben wir eine schwierige Frage zu lösen. Nämlich jene, dass der Bundesrat bestrebt ist, das Verhältnis zur EU langfristig zu stärken, unter Wahrung der grösstmöglichen Souveränität. Dafür brauchen wir ein rechtliches Instrument: das institutionelle Abkommen.»

«Unser Problem sind die flankierenden Massnahmen», sagt Michael Matthiessen, EU-Botschafter für die Schweiz. Diese seien diskriminierend gegenüber europäischen Unternehmen. Weil die Schweiz den Zugang zu den europäischen Märkten habe, müssten die gleichen Regeln auch umgekehrt gelten. «Die EU will nicht die Schweizer Löhne attakieren. Es geht um die Methode. Kann man nicht die gleichen Resultate auf eine andere Weise erzielen?«

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«Flankierende Massnahmen diskriminieren europäische Unternehmen»
Aus Tagesschau vom 11.08.2018.
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Heute steht im Freizügigkeitsabkommen sinngemäss: Arbeitnehmerschutz ist erlaubt. Neu wäre mit dem Rahmenabkommen der Arbeitnehmerschutz anfechtbar. Die Schweiz müsste ein öffentliches Interesse nachweisen und die Massnahmen müssten verhältnismässig sein. Die Schweiz will das nicht, doch auch für die EU steht viel auf dem Spiel.

Was gilt dann für Grossbritannien?

Europarechtlerin Astrid Epiney sagt: «Für die EU ist die Schwierigkeit, dass sie die Schweiz nicht besserstellen kann, als ihre eigenen Mitgliedstaaten. Und vereinfacht wird die ganze Sache auch nicht durch den Brexit.» Weil alles, was man der Schweiz zugestehe, müsse man letztlich auch Grossbritannien zugestehen.

Noch nicht ganz gescheitert ist das Abkommen, weil letztlich beide Seiten ein grosses wirtschaftliches Interesse haben, dass es doch noch zustande kommt.

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