Die Situation: Eine Frau hat sich von ihrem Ehemann getrennt und lebt mit einem neuen Lebenspartner zusammen. Plötzlich stirbt diese Frau. Wer erbt?
Nach heutigem Recht erbt der neue Lebenspartner gar nichts. Zum Zug kommen der Ehemann, ihre Kinder, Enkel oder Eltern. Das gilt bis jetzt auch für eingetragene Partnerschaften.
Unterhalt für den neuen Lebenspartner
Gemäss dem neuen Erbrecht sollen die Eltern nichts mehr und die Nachkommen weniger erben. Dafür soll der vorhin erwähnte Lebenspartner Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, um ihn vor Armut zu schützen.
Notare und Anwälte finden diese Modernisierung zwar gut, aber dafür brauche es keine neuen Gesetzesartikel, sagt Birgit Biedermann. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht: «Ich bin der Meinung, dass ein solch gesetzlich zwingender Unterstützungsanspruch, wie er nun vorgesehen ist, überflüssig ist.»
Durch die Reduktion der Pflichtteile sei genug Kapital vorhanden, um dem hinterbliebenen Partner Geld zu vererben. Dazu komme, dass die Lebenspartner ihren Anspruch nicht einfach so erhalten, sie müssten ihn aktiv einfordern und zwar innert drei Monaten nach dem Todesfall.
«Streit ist vorprogrammiert»
Für Martin Bichsel vom Schweizerischen Notarenverband gibt das vor allem Konflikte: «Da zwingt man trotz guter Idee die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner zum Anwalt oder zum Gericht. Da ist der Streit vorprogrammiert.»
Bei den Juristen fällt dieser Unterhaltsanspruch der Lebenspartner mehrheitlich durch. Auch die vorberatende Kommission des Ständerats hat ihn ganz knapp aus dem neuen Erbrecht gestrichen. Wie das Parlament entscheidet, zeigt sich heute im Ständerat.