Big Brother in den Bundesasylzentren: Der Bund baut dort die Videoüberwachung aus. So werden in den kommenden Monaten zusätzliche Kameras in den Aussen- und den Innenbereichen der Gebäude montiert. Das kommt nicht bei allen gut an.
Durch die zusätzlichen Kameras erhoffe sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) mehr Sicherheit, sagt Reto Kormann. Er ist der stellvertretende Kommunikationsleiter und erläutert: «Zum einen wollen wir mehr Sicherheit in den Aussenbereichen, also dass niemand reinkommt, der nicht rein darf. Zum anderen geht es auch um den Innenbereich. In einer Kollektivunterkunft kann es zu Spannungen kommen, wir haben so von dort auch Bilder zur Verfügung.»
Mutmasslich gewaltätigeres Sicherheitspersonal
Im letzten Jahr zählte das SEM in den 14 ständigen Bundesasylzentren mehr Eskalationen als im Vorjahr. So stieg beispielsweise die Anzahl der Tätlichkeiten von rund 370 auf etwa 490. Zu reden gaben vor Kurzem auch Vorfälle, bei denen Sicherheitspersonal gegenüber Asylsuchenden mutmasslich Gewalt angewendet hat. Das Schweizer Fernsehen berichtete darüber.
Die zusätzliche Videoüberwachung war schon vor diesen Vorfällen geplant. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist skeptisch bezüglich der SEM-Gleichung von mehr Sicherheit durch Überwachung. Die Mediensprecherin Eliane Engeler sagt: «Wir halten eine weitere Verschärfung des rigiden Kontrollsystems in den Bundesasylzentren für nicht sinnvoll.»
Wir halten eine weitere Verschärfung des rigiden Kontrollsystems in den Bundesasylzentren für nicht sinnvoll.
Besser wäre es, die Asylsuchenden stärker sozial zu betreuen. Doch natürlich könnten Überwachungskameras auch Vorteile haben, so Engeler. Am ehesten im Eingangsbereich.
Nicht die privaten Räume, alle anderen aber möglich
Tatsächlich würden nicht überall Videokameras installiert, sagt Reto Kormann. Der SEM-Sprecher ergänzt: «Nicht überwacht werden die privaten Zimmer, die Schlafräume der Asylsuchenden, Duschen, Toiletten oder auch die Büros von SEM-Mitarbeitenden und den von uns beauftragten Dienstleistern. Grundsätzlich ist die Videoüberwachung in alle anderen Räume möglich.»
Nicht überwacht werden die privaten Zimmer, die Schlafräume der Asylsuchenden, Duschen, Toiletten und die Büros.
Die Videoaufnahmen sollen präventiv wirken, aber auch die nötigen Beweise liefern. Neu darf der Bund die Bild- und Tonaufnahmen vier Monate lang speichern.
Das Gesetz wurde entsprechend angepasst. Die Bilder aus der Überwachung auswerten darf künftig aber nur das Strafverfolgungspersonal wie zum Beispiel eine Staatsanwältin.