Ihre Initiative ziele bewusst nur auf Vermögen, die grösser sind als 50 Millionen Franken, sagt die Präsidentin der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten, Mirjam Hostetmann. Nur die Superreichen sollen ihr zufolge bezahlen müssen.
Auf einen viel grösseren Teil der Bevölkerung zielte die Vorlage, die 2015 an der Urne gescheitert ist. Diese hatte eine Freigrenze von zwei Millionen Franken vorgesehen.
Es stellt sich die Frage: Welche Freigrenze wäre für eine Erbschaftssteuer ideal? Marius Brülhart, Professor für Volkswirtschaft der Uni Lausanne, sagt, es komme darauf an, welche Ziele die Initiative verfolge.
Reiche könnten die Schweiz verlassen
«Wenn man eine möglichst grosse Erfolgschance haben will, muss man die Freigrenze möglichst hoch ansetzen», so Brülhart. Denn dann seien die meisten Menschen nicht davon betroffen. Wenn die Freigrenze tiefer liegt, sind mehr Menschen betroffen, aber so wäre die Steuer tendenziell ergiebiger für den Staat.
Die allermeisten werden von der Juso-Initiative nicht direkt betroffen sein.
Bei der letzten Vorlage von 2015 hätten viele die Freigrenze von zwei Millionen Franken für zu tief gehalten, sagt Brülhart. Sie hatten das Gefühl, sie könnten womöglich selbst betroffen sein.
Mit der aktuellen Vorlage, die die Hürde bei 50 Millionen Franken ansetzt, sei das anders. «Die allermeisten werden nicht betroffen sein.» Das Problem sei eher, dass Superreiche wegen der neuen Steuer die Schweiz verlassen könnten und so unter dem Strich für den Staat sogar ein Verlustgeschäft resultieren könnte, so Brülhart. «Das ist natürlich nicht wünschbar.»
Wo liegt der optimale Steuersatz?
Wissenschaftliche Untersuchungen zur idealen Freigrenze gebe es seines Wissens bisher keine, sagt Brülhart. Allerdings gebe es Untersuchungen zur Frage des optimalen Steuersatzes von Erbschaftssteuern.
Dabei hätten sich Steuersätze von 50 Prozent und mehr als ideal herausgestellt – also durchaus im Bereich von dem, was die Juso vorschlägt. Allerdings: Diese Untersuchungen gälten eher für grosse Volkswirtschaften. In der Schweiz seien die potenziell Betroffenen mobiler, die Hürde für sie, das Land zu verlassen, wäre also tiefer.
Laut dem Ökonomen wäre aus Sicht der Wissenschaft eine Freigrenze von 50 Millionen Franken also vertretbar, der Steuersatz von 50 Prozent wohl aber eher zu hoch.
Direkte Bundessteuer senken für Erbschaftssteuer?
Nichts von einer einseitigen Einführung einer Erbschaftssteuer hält Balz Hösly, Partner im Anwaltsbüro MME und Fachanwalt für Erbrecht. Er argumentiert, dass in der Schweiz die Einkommen vergleichsweise stark besteuert werden.
Die Initiative ist ein bisschen ein Schuss in den Ofen.
Deshalb müsste für ihn im Gegenzug zur Einführung einer «moderaten» Erbschaftssteuer – sollte sie vor dem Volk eine Chance haben – die direkte Bundessteuer gesenkt werden. «Damit würde ein Zeichen gesetzt, dass sich eigene Arbeit lohnt und das Vermögen, das einem in den Schoss fällt, moderat besteuert wird.»
Deshalb ist die aktuelle Vorlage der Juso für Hösly nicht zielführend: Man treffe mit den Superreichen Leute, die extrem flexibel sind – was ihren Wohn- und Steuerort angeht. «Deshalb ist die Initiative ein bisschen ein Schuss in den Ofen», so Hösly.
Klientinnen und Klienten, die sich einen Wegzug aus der Schweiz überlegen, rate er aber, vorerst mal das Resultat der Volksabstimmung abzuwarten. Gegebenenfalls könnten Sie sich danach immer noch überlegen, ob sie wegziehen wollten.