- Im Zuge der Ermittlungen nach einem Sprengstofffund in einem Wohnhaus in Strengelbach (AG) ist eine weitere Person festgenommen worden.
- Damit sind jetzt im Zusammenhang mit dem Fund vom Sommer 2023 insgesamt fünf Personen in Untersuchungshaft.
- Die Ermittler vermuten, dass der Sprengstoff für die Sprengung von Bankomaten verwendet werden sollte.
Im Sommer 2023 hatte die Polizei bei einem Einsatz in einem Wohnhaus in Strengelbach (AG) Sprengstoff entdeckt. 40 Personen wurden evakuiert. Sie mussten die Nacht in einer Turnhalle verbringen und durften erst am nächsten Tag zurück in ihre Wohnung. Die Polizei hat damals vier Personen verhaftet.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind mittlerweile weit fortgeschritten. Eine weitere Person ist jetzt in Haft, sie wurde international gesucht. Das geben die Ermittler auf Anfrage von SRF bekannt. Der Mann sei im November 2023 in Holland verhaftet und im Dezember an die Schweiz ausgeliefert worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Es könnte sein, dass die Beschuldigten Bankomaten sprengen wollten, vermuten die Ermittler.
Zufälliger Fund in Wohnhaus
Rückblick: Eigentlich war die Polizei im Sommer 2023 auf der Suche nach Einbrechern. In einem Barbershop stiessen die Polizisten auf Sprengstoff. Bei Vorfällen mit Sprengstoff ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Sie ermittelt seither zusammen mit dem Bundesamt für Polizei Fedpol und der Aargauer Kantonspolizei.
Noch seien die Ermittlungen nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage von SRF. «Im Rahmen der Ermittlungen wird weiterhin auch ein allfälliger Zusammenhang mit der Sprengung von Bankomaten geprüft.»
Allein im Aargau wurden in den vergangenen Jahren rund ein Dutzend Bankomaten gesprengt. 2022 gab es eine rekordhohe Anzahl von Bankomat-Angriffen in der Schweiz, schreibt das Bundesamt für Polizei Fedpol auf seiner Website. Mögliche Gründe dafür seien die Kleinräumigkeit und das dichte Netz von Automaten in der Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft bestätigt im Fall des Sprengstofffundes von Strengelbach, dass drei Personen im vorzeitigen Strafvollzug sind. Den drei Inhaftierten im vorzeitigen Vollzug wird unter anderem die Herstellung von Sprengstoff vorgeworfen. Sie müssen mit Gefängnisstrafen rechnen. Die anderen beiden Personen befinden sich in Untersuchungshaft.
Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.