Zunächst die Zahlen: Selbstständig Erwerbende bekamen von Frühling 2020 bis Mitte 2021 vom Bund mehr als zweieinhalb Milliarden Franken über die Corona-Erwerbsausfallentschädigung.
Es sei eine sinnvolle Massnahme gewesen, urteilt die Eidgenössische Finanzkontrolle jetzt nach einer umfangreichen Analyse. Der zuständige Evaluationsleiter Mathias Rickli kommt zum Schluss, dass die Gelder zielgerichtet und zweckmässig eingesetzt wurden. «Wir sehen, dass die Bezüge dort hingegangen sind, wo man erkannt hat, dass das Gewerbe Schwierigkeiten aufgrund der Coronamassnahmen des Bundes hatte.»
Auch sei positiv zu bewerten, dass alles sehr schnell gegangen sei. Die Betroffenen hätten schon wenige Wochen nach der Ankündigung die ersten Gelder erhalten, betont der Evaluationsleiter.
Allen voran traf es die Restaurantbetreiber.
Mathias Rickli von der Finanzkontrolle kritisiert aber, dass mit den Bundeshilfen zwangsgeschlossene Betriebe zum Teil besser unterstützt wurden als jene Betriebe, die trotz Corona zwar offenbleiben durften, aber kaum mehr Kundinnen und Kunden hatten. «Allen voran traf es die Restaurantbetreiber. Auch Coiffeursalons wurden zwangsweise geschlossen. Sie hatten keine Betriebsbewilligung mehr. Andere wie zum Beispiel Taxifahrende oder Physiotherapien konnten zwar offenbleiben, aber ihnen ist der Erwerb völlig weggebrochen.»
Strengere Kriterien
Die indirekt von Corona betroffenen Betriebe galten als Härtefälle und für sie galten strengere Kriterien beim Anspruch auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung.
Wie sich die Corona-Krise auf die selbstständig Erwerbenden ausgewirkt hat, dafür interessiert sich übrigens auch die Politik. So verlangt der Nationalrat vom Bundesrat, dass er einen umfassenden Bericht über die soziale Absicherung von selbstständig Erwerbenden gerade im Hinblick auf Krisenzeiten ausarbeitet.