Anders als in vielen Staaten hat Mord in der Schweiz eine Verjährungsfrist. Sie beträgt zurzeit 30 Jahre. Das heisst, nach 30 Jahren kann ein Täter oder eine Täterin nicht mehr für das betreffende Tötungsdelikt zur Verantwortung gezogen werden. Die Person wird nicht mehr bestraft und es darf nicht mehr gegen sie ermittelt werden.
Das will der Ständerat nun ändern und das Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz anpassen. Mit 34 zu 5 Stimmen und mit einer Enthaltung sagte er Ja zu einer Vorlage, die seine Rechtskommission (RK-S) ausgearbeitet hatte. Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und 2019 eine Standesinitiative eingereicht. Diese fordert, dass Morde, die nach dem 1. Januar 1995 begangen worden sind, nicht mehr verjähren können.
Nun muss sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.
Fünf Beispiele für ungeklärte Mordfälle in der Schweiz
Es gibt in der Schweiz mindestens fünf ungeklärte Fälle, die bei einer Annahme der Initiative vom geänderten Recht betroffen wären.
- Der Fall der Autostopperin: Eine 26-jährige Journalistin aus Kreuzlingen wurde im Oktober 1996 am Rastplatz Forrenberg bei Winterthur gegen 13 Uhr zuletzt gesehen. Sie war per Autostopp unterwegs. Vier Jahre später wurde in Spreitenbach ein Schädel gefunden, der ihr zugeordnet werden konnte. Damit steht fest, dass sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel. 2026 verjährt der Mord an der jungen Frau.
- Zwei Tote in der Tourismusregion Heidiland: Am 10. September 2012 wurden im Kanton St. Gallen zwei Leichen gefunden. In Bad Ragaz fand die Polizei einen deutsch-schweizerischen Doppelbürger, der im Zoo überwältigt, gefesselt und erstochen worden war. Er wurde 46 Jahre alt. Ein Tatverdächtiger wurde nach einem Monat Untersuchungshaft freigelassen. Nur zwei Kilometer davon entfernt wurde am selben Tag die Leiche eines 59-Jährigen auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Vilters SG gefunden. Der Obduktionsbericht konnte nicht abschliessend klären, ob der zweite Tote einem Unfall oder einem Delikt zum Opfer gefallen war. Ob es einen Zusammenhang der Fälle gibt, ist unklar.
- 17-jähriger Gärtnerlehrling vor Club in Zürich 2010 erstochen: In der Nacht auf den 20. März wurde in Zürich im Kreis 5 ein junger Mann getötet. Vom Täter gibt es ein unscharfes schwarz-weiss-Video aus einer Überwachungskamera. Er war mit einem Velo unterwegs. Gefasst wurde er bis jetzt nicht.
- Todesopfer eines Überfalls in Altendorf SZ 2004: Eine 22-jährige Frau wurde bei einem Raubüberfall auf ein Reisebüro am 27. Februar 2004 erschossen. Die Polizei geht von Raubmord aus. Wer dafür verantwortlich ist, konnte bis jetzt nicht geklärt werden.
- Rabbi auf offener Strasse in Zürich 2001 erschossen: Auf dem Weg zu einer Synagoge wurde in Zürich am Hallwylplatz ein Rabbiner erschossen. Ein Überwachungsvideo zeigt eine kaum erkennbare, wegrennende Person. Haftbar gemacht konnte auch in diesem Fall bis jetzt niemand.