Bundesanwalt Michael Lauber steht unter Druck und muss um seine Wiederwahl bangen. In der Kritik steht er, weil er während laufenden Ermittlungen um den Weltfussballverband Fifa dessen Präsidenten Gianni Infantino getroffen hat. Zwei der Treffen gelten als sicher, ob es auch ein drittes gegeben hat, ist bis heute unklar.
Wegen dieser Treffen schaltete sich die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft ein. Hanspeter Uster, der Präsident dieser Aufsichtsbehörde, kritisierte Lauber deutlich: Der Bundesanwalt hätte die Treffen protokollieren müssen. Weil Lauber dies nicht getan hatte, wurde eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn eingeleitet.
Aufsichtsbehörde muss selber untersuchen
Jetzt gibt es für diese Disziplinaruntersuchung einen herben Dämpfer. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sie nicht an einen externen Experten hätte ausgelagert werden dürfen.
Das Urteil ist für die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft eine Niederlage auf der ganzen Linie. Sie hat gemäss Bundesverwaltungsgericht das Gesetz missachtet, weil sie einen externen Experten mit der Untersuchung betraute. «Die Aufgabenübertragung an den Leiter der Disziplinaruntersuchung erfolgte ohne gesetzliche Grundlage», heisst es im Urteil.
Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft hatte das Disziplinarverfahren eingeleitet – und es sogleich ausgelagert. Selber könne man dieses Verfahren nicht übernehmen, weil die Mitglieder der Aufsichtsbehörde ihre Tätigkeit nur im Nebenamt ausübten, wurde der Schritt begründet. Deshalb wurde als externer Experte Peter Hänni beauftragt. Er ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.
Laubers Anwälte nicht zugelassen
Der eingesetzte Verfahrensleiter geriet sogleich in Konflikt mit Bundesanwalt Lauber, wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Hänni liess die beiden Verteidiger Laubers nicht zu. Er begründete dies damit, dass die beiden Anwälte in einem Interessenskonflikt stünden. Sie würden nicht nur den Bundesanwalt vertreten, sondern im Fifa-Verfahren auch deren ehemaligen Präsidenten Sepp Blatter.
Gegen den Entscheid ging Lauber vor Bundesverwaltungsgericht. Dieses prüfte zunächst, ob die Verfügung gegen die Anwälte rechtens war und ob Hänni zurecht für das Disziplinarverfahren eingesetzt wurde. Dabei kam es zum Schluss, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft das Disziplinarverfahren gar nicht hätte delegieren dürfen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit weiteren Verzögerungen ist zu rechnen
Im Bundeshaus wird man nach diesem Urteil wohl länger auf die Ergebnisse des Disziplinarverfahrens warten müssen. Für die Herbstsession im September hatte man sich zumindest auf Zwischenergebnisse gehofft.
Die Situation ist schwierig, denn die Bundesversammlung muss bald über die Wiederwahl von Lauber entscheiden. Das Mandat des Bundesanwalts läuft Ende Jahr aus.