Die von Trump verhängten Zölle seien ein Verstoss gegen das Wirtschafts-Völkerrecht, sagt Professorin Charlotte Sieber-Gasser, die an der Universität Zürich Volkswirtschaftsrecht unterrichtet.
Denn auch im Handelsrecht gelte das völkerrechtliche Grundprinzip, dass niemand diskriminiert werden darf. «Dieses Grundprinzip treten die USA gerade mit Füssen.»
Wer jetzt aber mit Gegenzöllen reagiere, würde genau das Gleiche tun und den amerikanischen Völkerrechtsbruch beim Handel erst legitimieren, so Sieber-Gasser. Das wiederum wäre für die kleine Schweiz eine Gefahr, weil sie darauf angewiesen sei, dass alle Länder die Wirtschaftsregeln einhalten.
Kleine Länder am härtesten getroffen
Noch härter treffe es aber Entwicklungsländer, die ohne Export kaum überleben. «Madagaskar etwa ist stark abhängig von Exporten in die USA und wird jetzt von sehr hohen Zöllen getroffen.»
Länder wie Madagaskar oder Kambodscha würden deshalb alles tun, um die Zölle irgendwie abzuwenden, ist die Volkswirtschaftsrechtlerin überzeugt.
Und weil die Länder keine wirtschaftlichen Trümpfe in den Händen hielten, würden sie den USA auf andere Weise entgegenkommen (müssen). Sieber-Gasser nennt etwa Migrationsfragen, Drogenhandel oder eine Unterstützung von Trumps Annexionsideen.
Die USA spielten also ihre volle Macht aus, das aber sei problematisch.
Was kann die Schweiz unternehmen?
Die Schweiz wiederum müsse diesen Weg wohl nicht gehen, weil sie durch die US-Zölle weniger unter Druck komme. Denn Schweizer Produkte seien konkurrenzfähiger als diejenigen aus Entwicklungsländern.
Was also bleibt der Schweiz, um regelkonform auf Trumps Zollhammer zu reagieren? Sollte die Schweiz beispielsweise versprechen, mehr in den USA zu investieren?
Direktinvestitionen wären rechtlich zwar zulässig, so Sieber-Gasser. Allerdings könne der Bundesrat Schweizer Firmen ja nicht dazu zwingen, in den USA zu investieren. Kommt hinzu, dass der US-Markt unter Trump nicht gerade an Stabilität und Attraktivität hinzugewonnen hat.
Mit anderen Ländern gemeinsam Druck ausüben
Besser sei es deshalb, so Sieber-Gasser, sich jetzt mit anderen Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation WTO zusammenzutun, um gemeinsam Druck auf die USA auszuüben.
Oder man könne klassische Sanktionen gegen die USA erheben. «Man könnte Konten von Personen, die der US-Regierung angehören, einfrieren oder den US-Botschafter ausweisen.»
Allerdings werden solche Massnahmen normalerweise nicht gegen Verbündete, sondern gegen Kriegsparteien eingesetzt, so die Volkswirtschaftsrechtlerin. Aber normal sei die jetzige Situation halt auch nicht mehr.