Wer im Restaurant essen, im Fitnesscenter schwitzen oder im Kino einen Film geniessen will, muss das Covid-Zertifikat vorweisen. Wer nicht geimpft ist, braucht einen negativen Test. So hat es der Bundesrat letzte Woche entschieden.
Bei Widerhandlungen drohen Bussen – nämlich für Gäste und für Betreiber. Kontrollieren müssen die Kantone. Wie prüft man, ob Betreiberinnen und Betreiber von Hallenbädern oder Restaurants wirklich nur Personen mit Zertifikat oder negativem Test einlassen?
Wer prüft die Betriebe wie?
Eine Antwort weiss Jonas Motschi. Er ist der Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Solothurn und sagt: «Wir müssen uns aufs Schauen beschränken, ob Vorkehrungen getroffen wurden, um Kontrollen vorzunehmen. Hinzu kommt, dass vielleicht gerade Gäste ankommen. Dann kann man gerade schauen und beobachten, ob sie bei der Ankunft kontrolliert werden oder nicht.»
Wir müssen uns aufs Draufschauen beschränken, ob Vorkehrungen getroffen wurden, um Kontrollen vorzunehmen.
Im Einsatz stünden fünf Corona-Kontrolleure, die letztes Jahr angestellt worden seien und die regulären Arbeitsinspektorinnen, so Motschi weiter. Auch der Kanton Aargau führe Kontrollen im bisherigen Rahmen durch, heisst es beim Gesundheitsdepartement. Vermehrte Kontrollen seien nicht vorgesehen.
Ähnlich in anderen Kantonen
In Freiburg und Bern teilen die beiden Kantonspolizeien mit, sie suchten das Gespräch und gingen mit Augenmass vor. Der Kanton Basel-Stadt lässt Wirtinnen und anderen Betroffenen nun eine Woche Zeit, um sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen.
Wie erachten es als psychologisch nicht sehr sinnvoll, sofort mit Kontrollen zu starten.
Dazu sagt Anne Tschudin, die Leiterin Kommunikation des Gesundheitsdepartements: «Wir erachten es als psychologisch nicht sehr sinnvoll, sofort mit Kontrollen zu starten. Wir werden diese aber ab dem 20. September aufnehmen.»
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Konsequenzen rechnen: 100 Franken Busse kann erhalten, wer ohne Zertifikat im Restaurant drinnen sitzt oder im Hallenbad seine Längen schwimmt.
Strafanzeigen oder gar Schliessungen möglich
Für Restaurateure oder Betreiberinnen von Fitnesszentren sind die Sanktionen härter. Jonas Motschi vom solothurnischen Amt für Wirtschaft und Arbeiter sagt, erst werde auf Mängel hingewiesen. Danach gebe es erneut eine Kontrolle.
Motschi ergänzt: «Wenn Sie unserer Aufforderung nachgekommen sind, dann ist das in Ordnung. Andernfalls können wir Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft machen oder gar die Betriebe schliessen.» Ein hohes Risiko geht also ein, wer sich nicht an die Vorgaben hält.