Worum geht es? Bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative hat der Nationalrat das Konzept des Ständerats in den Grundzügen übernommen: Arbeitgeber sollen für bestimmte Jobs zwingend Arbeitslose zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Jedoch soll dies nur für Berufe mit «erheblich überdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten» gelten. Gestrichen hat die grosse Kammer zudem die Pflicht, wonach Absagen an Stellenbewerber begründet werden müssen.
Wer hat bei dieser doppelten Entschärfung die Fäden gezogen? Wie zwei gut informierte Quellen gegenüber Radio SRF bestätigten, haben sich EU-Vertreter für eine milde Umsetzung der Initiative eingesetzt. Im Nationalrat federführend war dann FDP-Mann Matthias Jauslin. Er sagt, mit der neuen Formulierung gebe es Pflichtvorstellungsgespräche wohl nur in Berufen mit 10 bis 15 Prozent Arbeitslosenquote. «Wir möchten möglichst wenig Berufe und Tätigkeiten einschliessen», so Jauslin. Gastro-Betriebe und das Baugewerbe sollen beispielsweise nicht grundsätzlich von der Regelung betroffen sein.
Was sagen die Kritiker? Erfolglos gegen diese Abschwächung gewehrt haben sich im Nationalrat SVP und CVP. Nach der Debatte sagte CVP-Präsident Gerhard Pfister: «Das bedeutet, dass keine Wirkung erzielt wird.» Denn die Arbeitslosenquote müsse derart hoch sein, dass es viel zu spät sei, wenn man Massnahmen ergreife. «Diese Variante steuert die Migration nicht mehr – und das ist das Wesentliche», so Pfister.
Wie geht es jetzt weiter? Voraussichtlich morgen Mittwoch entscheidet der Ständerat, ob er die Kurskorrektur des Nationalrats mitmacht.