- Über 100 Solarstromproduzentinnen und -Produzenten haben ihre Verträge mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) aufgelöst.
- Grund dafür: Bei anderen Energieversorgern erhalten sie bis zu viermal mehr Geld. Nun passt das EKZ die Vertragsbedingungen an.
- Dies sorgt aber für Kritik bei den Grünen.
Wer im Kanton Zürich eine Solaranlage auf dem privaten Hausdach oder auf dem Hallendach seines Unternehmens betreibt, speist den Strom ins Netz des lokalen Energieversorgers EKZ ein.
Dafür gibt es Geld – die sogenannte Abnahmevergütung. Seit diesem Herbst kaufen auch andere Energieversorger Solarstrom von Zürcher Dächern.
Das hat Folgen: Die EKZ haben schon über 100 Stromlieferanten verloren. Dies wiederum stellt das Energieunternehmen vor Probleme. Diese Stromverluste sind ausserplanmässig und müssen mit teurem Storm vom freien Markt ersetzt werden. Nun handeln die EKZ und passen die Kündigungsbedingungen an.
EKZ verlängert Kündigungsfrist massiv
Neu kann der Liefervertrag mit den EKZ nur noch auf Ende Jahr mit zweimonatiger Kündigungsfrist aufgehoben werden. Bisher war dies jeweils aufs Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von zehn Tagen möglich.
Dieser Entschluss sei aber keineswegs eine Reaktion auf die vielen Abgänge der letzten Wochen, sagt EKZ-Mediensprecher Urs Freudiger. Der Energieversorger habe bereits im Frühling entschlossen, die Kündigungsfristen anzupassen.
«Wir haben den gesetzlichen Auftrag, den Kanton mit Strom zu versorgen. Wenn Stromproduzenten abspringen, müssen wir den fehlenden Strom teuer nachbeschaffen. Schliesslich zahlt das wieder die Allgemeinheit», sagt Freudiger. Mit den längeren Kündigungsfristen erhoffen sich die EKZ also eine grössere Planungssicherheit.
Grüner Kantonsrat ist empört
Von dieser Massnahme enttäuscht, zeigt sich der Grüne Kantonsrat David Galeuchet. Er hat zusammen mit anderen Kantonspolitikerinnen und -Politikern eine Anfrage an den Regierungsrat gerichtet, um auf die veränderten Verträge aufmerksam zu machen.
Die EKZ müssten andere Wege finden, um ihre Zulieferer zu behalten, fordert Galeuchet. «Das sind Knebelverträge, man will die Produzenten über ein ganzes Jahr binden, das war bisher nicht nötig.»
EKZ-Mediensprecher Freudiger wehrt sich vehement: «Wir machen das, was Krankenkassen und viele andere auch machen, man kann auf einen Termin im Jahr künden. Das ist üblich am Markt.»
Früher hätten sie keine Notwendigkeit gesehen, sich mit längeren Kündigungsfristen abzusichern, da der Solarstrom einen noch viel kleineren Teil des gesamten Stromvolumens ausmachte, als das heute der Fall sei.
Günstiger Strom hat Priorität
Die EKZ möchten in erster Linie möglichst günstigen Strom für die Allgemeinheit bieten. Tatsächlich ist das in letzter Zeit gut gelungen: Im Kanton Zürich sind die Strompreise vergleichsweise tief.
Die EKZ hätten in dieser Hinsicht einen guten Job gemacht und vorausschauend eine günstige Stromversorgung sichergestellt, sagt auch Kantonsrat Galeuchet. Das wäre aber auch mit höheren Rückvergütungen möglich: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zusätzlichen Ausgaben für höhere Rückvergütungen einen grossen Einfluss auf den Strompreis in der Grundversorgung hätten».
Die tiefe Rückvergütung sei schliesslich schuld an den vielen Abgängen und die verlängerten Kündigungsfristen höchstens Symptombekämpfung.