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Abstimmung Kanton Zug Neues Waldgesetz: Bike-Community kann sich nicht durchsetzen

  • Der Kanton Zug bekommt ein neues Waldgesetz. Die Stimmbevölkerung sagt deutlich Ja dazu.
  • Das Referendum der Interessengemeinschaft Mountainbike Zug wird abgelehnt.
  • Die Bikerinnen und Biker störten sich unter anderem daran, dass Radfahren künftig nur noch auf Waldstrassen möglich ist – aber nicht mehr auf Waldwegen.

Waldgesetz

Kanton Zug: Teilrevision des Waldgesetzes

  • JA

    72.8%

    28'397 Stimmen

  • NEIN

    27.2%

    10'633 Stimmen

Mit dem revidierten Waldgesetz will der Kanton Zug sicherstellen, dass der Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten bleibt und gleichzeitig weiterhin als Erholungsraum für Menschen dienen kann.

Seppi Roth, Präsident von Wald Zug, dem Verband der Waldeigentümer, freut sich, dass der Kanton nun ein modernes Waldgesetz hat: «Das Resultat der Abstimmung zeigt, dass viele mit dem Gesetz zufrieden sind.»

Und Regierungsrat Andreas Hostettler ergänzt: «Der Souverän hat ein deutliches Zeichen für den Waldschutz gesetzt.»

Das sieht die Revision ausserdem vor

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Das Waldgesetz des Kantons Zug wurde letztmals 1999 überarbeitet. Künftig soll zum Beispiel eine Leinenpflicht für Hunde gelten – und zwar während der Brut- beziehungsweise Setzzeit der Wildtiere. Damit soll der Schutz von Wildtieren und ihren Jungen gewährleistet werden. Auch darf künftig im Wald nicht mehr mit Drohnen geflogen werden.

Neu organisiert wird der Umgang mit der Waldbrandgefahr und Schadorganismen sollen einfacher überwacht oder vernichtet werden können.

Enttäuscht über das Abstimmungsergebnis ist die Interessengemeinschaft Mountainbike Zug. Sie störte sich an einem einzigen Satz des Regelwerkes: «Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Mountainbike-Routen erlaubt.»

Die IG kritisierte: Der Entwurf des Richtplans entspreche nicht dem, was die Bike-Community als attraktives Routennetz bezeichne. Weiter monierte sie, dass kurze und einfache Strecken fehlten, auf denen Veloclubs mit ihrem Nachwuchs trainieren könnten.

Genaue Routen werden noch festgelegt

27 Prozent unterstützten das Referendum der IG Mountainbike Zug. Dies zeige, dass die Bikerinnen und Biker weit mehr als nur ihre Community überzeugen konnten, sagt Manuel Sigrist, Präsident der IG: «Für uns heisst das jetzt, dass wir im Kantonsrat lobbyieren müssen, damit wir ein möglichst attraktives Routennetz in den Richtplan bekommen.»

Mann fährt Fahrrad im herbstlichen Wald.
Legende: Das neue Waldgesetz schränke das Biken massiv ein, findet das Komitee, welches das Referendum ergriffen hat. Keystone/Alessandro Della Bella

Die Einschränkungen sind aber mit dem neuen Gesetz klar. Das Radfahren soll im Wald zwar weiterhin möglich sein, allerdings nur noch auf Waldstrassen und nicht mehr auf Waldwegen. Ebenfalls erlaubt ist das Biken auf im Richtplan festgesetzten Bike-Routen.

Die Stimmbeteiligung betrug 51.2 Prozent.

Regionaljournal Zentralschweiz, 24.11.2024, 12:10 Uhr ; 

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