Höhenfeuer, Feuerwerk oder Brunchen auf dem Bauernhof – mit dem 1. August sind zahlreiche Traditionen verbunden. Viele Ältere werden sich mit Nostalgie an 1. August-Weggen beim Dorfbäcker oder den Verkauf von 1. August-Abzeichen in der Kindheit erinnern. Dass die meisten am Nationalfeiertag freihaben, ist allerdings eine relativ neue Entwicklung.
Erst seit 1994 gilt der 1. August in der ganzen Schweiz als Feiertag. Vorausgegangen war der Neuerung eine denkwürdige Abstimmung. Mit einem Ja-Anteil von 83.8 Prozent nahmen die Stimmenden am 26. September 1993 die Volksinitiative der Schweizer Demokraten «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» an.
Es ist bis heute der höchste Zustimmungswert zu einer Volksinitiative in der Geschichte des Bundesstaats. Alle 26 Stände stimmten zu, wie dies Bundesrat und Parlament empfohlen hatten.
Grosse Zustimmung in den Kantonen
«Der 1. August wird in der ganzen Schweiz vom Bundesfeierabend zum Bundesfeiertag», schrieb vor drei Jahrzehnten die Schweizerische Depeschenagentur (SDA, heute Keystone-SDA). Der Hintergrund: In einem Teil der Kantone wurde bis dahin am 1. August voll gearbeitet, in anderen bloss vormittags und nur gerade in den Ständen Zürich, Schaffhausen, Thurgau und Tessin überhaupt nicht.
Geradezu begeistert habe mit 93.0 Prozent Ja das Tessin zugestimmt, ebenso mit 90.4 Prozent der Kanton Genf, heisst es in der Meldung von 1993. Weitere 13 Kantone steuerten Ja-Mehrheiten von über 80 Prozent bei. Am wenigsten Begeisterung löste der arbeitsfreie 1. August in Appenzell Innerrhoden (59.3 Prozent) aus, unter der 70-Prozent-Marke blieb sonst nur Obwalden (68.0).
Lange Zeit hatte es in der Schweiz kein grosses Bedürfnis nach einem arbeitsfreien 1. August gegeben. Zur Zeit des Ersten Weltkrieges vertrat der Bundesrat noch die Ansicht, «eine einfache Feier mit Glockengeläute und Höhenfeuern» entspreche am ehesten «den einfachen und arbeitsamen Überlieferungen des Volkes».
Noch 1977 sprachen sich in einer Umfrage auch die Kantone mit grossem Mehr gegen einen eidgenössischen Feiertag aus.
Für jeden Zweiten gehört Feuerwerk dazu
Erst in den 1990er-Jahren drehte der Wind – bis dann am 26. September 1993 die Volksinitiative «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» angenommen wurde. Seither wird der 1. August gefeiert – oft auch mit viel Feuerwerk. Denn für die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer gehört Feuerwerk zum Nationalfeiertag dazu.
Das zeigt eine neue repräsentative Umfrage des Instituts Yougov. Demnach spricht sich nur rund ein Drittel gegen die Knaller aus. Allerdings ist eine Mehrheit dagegen, dass Privatpersonen Feuerwerk am 1. August zünden – es gehöre eher zur Tradition, dass Organisationen oder Gemeinden dies übernehmen.
Besonders gross ist die Freude an Feuerwerk gemäss Umfrage von Anfang Juli in der Westschweiz: Dort befürworteten 70 Prozent Feuerwerke am 1. August. Im Tessin waren es 59 Prozent der Befragten, in der Deutschschweiz nur 43 Prozent.
Rund jede fünfte Person hat vor, am Nationalfeiertag Raketen, Vulkane oder Knallkörper zu zünden.