Personen, die aus Corona-Risikoländern einreisen, müssen zurzeit für zehn Tage in die Quarantäne. Passagierlisten würden den Kantonen die Arbeit erleichtern, sagt der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz Lukas Engelberger.
«Wir bekommen die Meldungen von Flughäfen oder Busunternehmungen aber nicht und sind derzeit stark auf die Eigenverantwortung der Betroffenen und ihre Mitwirkung angewiesen», umschreibt der Basler CVP-Regierungsrat das Problem.
Wir bekommen die Meldungen von Flughäfen oder Busunternehmungen nicht und sind derzeit stark auf die Eigenverantwortung der Betroffenen angewiesen»,
BAG: Noch nicht routinemässig vorgesehen
Damit müssen sich die Kantone vorerst auch begnügen: Stefan Kuster vom Bundesamt für Gesundheit erklärte am Donnerstag vor dem Medien: «Diese Listen bestehen. Sie könnten weitergegeben werden. Im Moment wird das aber noch nicht routinemässig vorgesehen.»
Stichprobenkontrollen sind laut dem BAG-Vertreter zwar möglich. Bevor aber ganze Passagierlisten an Kantone weitergegeben würden, müssten verschiedene Fragen geklärt werden. Als Beispiele nennt Kuster Datenschutzaspekte und offene Fragen bei der logistischen Umsetzung. Also ob man die Daten einfach bei den Fluggesellschaften einzieht und an die Kantone durchleitet oder allenfalls eine Vorselektion macht.
Datenschützer: Gesetzliche Grundlage unklar
Tatsächlich scheint die Lage beim Datenschutz alles andere als klar. So schreibt der Eidgenössische Datenschützer auf Anfrage, für eine Weiterleitung der Passagierlisten an die Kantone brauche es eine gesetzliche Grundlage: Wir wissen jedoch nicht, ob eine solche besteht. Es wäre zudem nicht verhältnismässig, wenn eine Fluggesellschaft die Daten aller Einreisenden aus Risikoländern der GDK beziehungsweise allen Kantonsärzten gesamthaft weitergeben würde.
Denkbar wäre aber, dass der Bund die Daten vorsortiert – und nur den nötigen Teil weitergibt.
Gesundheitsschutz vor Datenschutz?
Sicher müsse man über Datenschutz reden, erwidert Gesundheitsdirektor Engelberger. Der Datenschutz sei aber abzuwägen mit dem Gesundheitsschutz und jener müsse momentan im Vordergrund stehen. Flankierend liessen sich bestimmt Sicherungsmassnahmen einbauen, etwa für die rechtzeitige Lösung der Daten.
Dass der Bund noch Zeit für Abklärungen brauche, verstehe er zwar durchaus. Er bekräftige aber den Wunsch der Kantone und kantonsärztlichen Dienste, diese Daten möglichst rasch und praktikabel zu bekommen. Ansonsten ergebe sich ein schwächerer Vollzug, so Engelberger.
Die Kantone wünschen, dass sie die Daten möglichst rasch und praktikabel bekommen.
Und wenn die Daten einmal fliessen sollten...
Zuständig für den Vollzug sind die Contact-Tracer in den Kantonen. Also jene Angestellten, die alle nahen Kontakte einer infizierten Person aufspüren. Sie sind teilweise bereits jetzt stark gefordert.
Der Kanton Zug etwa baut derzeit sein Contact-Tracing-Team eigens für die Nachverfolgung von Einreisenden aus. Der Sprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion, Marcel Odermatt, macht deutlich, dass schon heute zwischen 500 und 600 Menschen in Quarantäne regelmässig kontaktiert würden.
Wir werden wir nicht jede einzelne zurückkehrende Person kontrollieren können.
Der Kanton Zürich rate ohnehin von Reisen in Risikoländer ab, so Odermatt: «Wenn es dann halt trotzdem viele Menschen für notwendig oder sinnvoll halten, ein Risikogebiet zu besuchen, werden wir nicht jede einzelne zurückkehrende Person kontrollieren können.» Die Contact-Tracer stiessen damit ohnehin an ihre Grenzen – unabhängig davon, ob sie Passagierlisten haben oder nicht.