ÖV-Betriebe sind zwar stark von der Corona-Pandemie betroffen, ihre Mitarbeitenden erhalten aber keine Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Das begründet das Seco damit, dass die Betriebe kein Konkursrisiko haben. Verkehrspolitiker und Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) findet die Diskussion darüber, ob sie dennoch einzahlen müssen, berechtigt.
SRF News: Sollen die ÖV-Mitarbeitenden nicht mehr in den ALV-Topf einzahlen, wenn sie gar nichts daraus erhalten?
Kurt Fluri: Dieser Gedanke ist sehr interessant für uns und wir begrüssen die Diskussion darüber. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der ÖV nicht berechtigt ist, Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen, dann stellt sich die Frage, weshalb entsprechende Abzüge vorgenommen werden sollen. Und die Antwort kann man vorwegnehmen: Eigentlich ist dies Abzug dann nicht mehr gerechtfertigt.
Nun bezahlt die Arbeitslosenversicherung nicht nur für Kurzarbeit, sie zahlt auch für Arbeitslosigkeit. Wie wären dann z.B. SBB-Angestellte bei Arbeitslosigkeit versichert, wenn sie nicht mehr einzahlen würden?
Wenn das so wäre, wie das Seco ausführt, und die ablehnenden Entscheide begründet worden sind, dann gäbe es auch nicht Arbeitslose im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts, weil ihre Arbeitsstelle ja eben anderweitig gesichert ist. Es gilt hier eine Entscheidung zu treffen: Unterstehen die Arbeitsplätze im ÖV generell der ALV oder nicht.
Nach dieser Logik könnten beispielsweise SBB-Angestellte gar nicht arbeitslos werden?
Nein, im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gemäss dieser Logik nicht. Das ist so. Das muss man nun anhand dieser Beispiele konkret abklären.
Aus der Logik des Seco kann man folgern, dass sie dieser Versicherungspflicht nicht unterstehen und dem Versicherungsrecht auch nicht.
Das heisst, es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die ÖV-Branche von der Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung ausnehmen will?
Möglicherweise. Möglicherweise könnte man aber auch eine Analogie zur Logik des Seco ziehen, das sagt, dass ÖV-Angestellte gar nicht ALV-berechtigt sind und keine Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Daraus kann man folgern, dass sie dieser Versicherungspflicht nicht unterstehen und dem Versicherungsrecht auch nicht.
Kann da nicht jede Branche kommen und sagen: Ich will auch nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Die Begründung des Seco für die Nicht-Gewährleistung der Kurzarbeitsentschädigung war ja spezifisch für diese ÖV-Betriebe. Ihre Arbeitsplätze würden durch die öffentliche Hand garantiert. Und das kann mit Sicherheit nicht jede und jeder sagen. Die Gefahr eines Präjudizes für andere Branchen erachte ich als gering.
Das Gespräch führte Gaudenz Wacker.