- Der Ständerat hat eine Motion von Thierry Burkart (FDP/AG) zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes mit 23 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
- Diese verlangte, dass auf eine Nichtwiederausfuhrerklärung vollständig verzichtet werden kann für Länder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime.
- Damit ist das Geschäft erledigt.
Unterschiedliche Auslegungen der Neutralität prägten die erste Debatte zur Waffenwiederausfuhr im Ständerat. Während die einen mehr «Leadership» vom Bundesrat beim Kriegsmaterial forderten, sagten die anderen, dass keiner der Vorschläge zum Thema das «Gelbe vom Ei» seien. Bisher wurden sechs Vorstösse mit sechs verschiedenen Lösungen für eine Waffenweitergabe lanciert.
Burkart: Neutralität basiert auf Akzeptanz anderer Länder
Motionär Thierry Burkart (FDP/AG) äusserte sich zum Vorwurf, dass seine Motion in erster Linie der Rüstungsindustrie helfe. «Ja, das möchte ich gar nicht abstreiten», so Burkart. Denn: «Wenn man den Bären waschen will, muss man in Kauf nehmen, dass der Pelz nass wird. Wir können nicht das eine haben und das andere nicht.»
Wenn die Rüstungsindustrie nicht geschwächt werden soll, müsse eine Änderung vorgenommen werden, weil verschiedene Länder keine Schweizer Waffen und Munition mehr kaufen möchten, wenn sie diese nicht weitergeben dürften.
Andere Länder verstünden zwar die Neutralität der Schweiz, jedoch nicht, wieso die Schweiz die Wiederausfuhr blockiere, so Burkart. Die Neutralität basiere auf der Akzeptanz anderer Länder – und diese schwinde aktuell mit der Nichtwiederausfuhrerklärung.
Jositsch: Neutralität muss ausgehalten werden
SP-Ständerat Daniel Jositsch stellte Burkarts Aussage infrage, ob das Bild der Schweiz und ihrer Neutralität den europäischen Staaten gefalle. «Müssen wir jedem auf dieser Welt gefallen?», fragt Jositsch. Das sei nicht die entscheidende Frage. «Neutralität ist auch mal unangenehm.» Und in einer Kriegssituation müsse die Neutralität ausgehalten werden.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte ein Nein empfohlen, weil sie das Anliegen mit einer parlamentarischen Initiative umsetzen will. So kann das Parlament selbst eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Der Ständerat hat die Motion mit 23 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Somit ist das Geschäft erledigt.