Weihnachts-Lichterketten, Spielkonsolen, Party-Beleuchtung: All dies würde während einer Strommangellage verboten. Doch: Der Bundesrat betont, dass zuerst zum Sparen aufgerufen wird und erst danach Einschränkungen und Verbote folgen könnten.
Die Versorgungslage im Winter sei angespannt, aber nicht gravierend gefährdet. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Welche Einschränkungen plant der Bundesrat?
Drohen weitere Massnahmen bei einer Verschärfung der Lage? Reichen genannte Schritte nicht, kommt es zu einer Kontingentierung von stromintensiven Firmen. Das heisst: Diese Unternehmen hätten nur noch eine gewisse Menge Strom pro Monat zur Verfügung. Erst danach würden in einem vierten Schritt Sportanlagen wie Skiliften, aber auch Kinos oder Konzerten der Stecker gezogen. Die allerletzte Massnahme wären Netzabschaltungen, dabei würden einzelne Teilgebiete des Stromnetzes abwechselnd abgeschaltet.
Warum ist der Stromsparplan des Bundes so detailliert? «Weil Wirtschaftsvertreter möglichst genau wissen wollten, was auf sie zukommen könnte», sagt SRF-Bundeshauskorrespondentin Nathalie Christen. Dies zeige sich beispielsweise auch beim Heizen: Während allgemein eine Höchsttemperatur von 19 Grad gelten würde, dürften zum Beispiel Gästezimmer des Gastgewerbes noch 20 Grad warm sein. Und wenn der Bundesrat im schlimmsten Fall sogar nur noch 18 Grad erlauben würde, dürften gewerbliche Saunas immer noch bis zu sieben Stunden täglich laufen. «Ich könnte mir vorstellen, dass das in der Vernehmlassung ein Thema sein wird», so Christen.
Gelten bei Strom- und Gasheizungen die gleichen Regeln? Nein. Falls der schlimmste Fall eintritt, dürfen Heizungen mit Strom nur bis 18 Grad aufgedreht werden. Gasheizungen aber auf 20 Grad. Vor einer Woche erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin hinsichtlich einer möglichen Gasmangellage, 20 Grad könne man einfacher einstellen. Und zudem hat das Bundesgericht festgehalten, dass Mietende ein Anrecht auf 19 bis 21 Grad haben. Auf die Frage, ob diese Argumente bei Stromheizungen nicht gelten, sagte Parmelin sinngemäss: Wenn die Lage so schlimm sei, dass 18 Grad gelten, gebe es keine Alternativen.
Wie sollen die Vorgaben kontrolliert werden? Gleich wie bereits vergangene Woche im Rahmen der Medienkonferenz zur drohenden Gasmangellage vom Bund angekündigt, ist mit keiner «Temperatur- oder Energiepolizei» zu rechnen. Doch falls Massnahmen in Kraft gesetzt würden, gebe es Stichproben – zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, kündigte Parmelin an. Als Vergleich nannte er Kontrollen im Strassenverkehr und während der Corona-Pandemie. Zuständig dafür sind die Kantone.